"Sippenhaft" im Auftrag der DAK-Gesundheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.05.2016 wurde das gemeinsame private Girokonto von Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft aus 39646 Oebisfelde Velpker 11, sowie das Geschäftskonto von Horst-Gerhard Düsterhöft, Inhaber von DÜSTI's Computer-Shop Oebisfelde seit dem 01. Juni 2008 gesperrt.
Auftraggeber dieser Kontopfändung ist die "DAK-Gesundheit". Ausführende Behörde ist das
Hauptzollamt Magdeburg
Zentrale Vollstreckungsbehörde Halle
Merseburger Str. 196, Haus 18
06110 Halle Saale
Die Vollstreckungsankündigungen erhielten wir vom Haupzollamt auf dem Postweg ohne Einschreiben und ohne
Unterschrift des Verantwortlichen dieser Behörde zugestellt. Die Vollstreckungsankündigungen tragen das
Aktenzeichen: RK-0000-011660-02-2016-7370-G2002.
Seit dem 24.05.2019 sind beide Konten gesperrt. Wir können weder Bargeld abheben, noch mit unserer EC-Karte Einkäufe tätigen. Obwohl unser gemeinsames Girokonto ein Guthaben von fast 1000,00€
enthält, werden alle Buchungen storniert. Nach dem Vorbild der "Sippenhaft" wurde auch meine Frau Viola, die bis vor kurzem noch zahlendes Mitglied der DAK-Gesundheit mit bestraft für Geldforderungen der DAK Krankenkasse in Höhe von ca. 18.000,00€.
Dies ist ein eklantanter Verstoß gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes und erinnert uns an das finsterste Kapitel Deutscher Geschichte. (Anwalt sollte sich Verfassungsklage auskennen). Gleiches betrifft mein geschäftliches Konto meines Unternehmens DÜSTI's Computer-Shop in Oebisfelde. In mehreren Schreiben hatte ich das Hauptzollamt Magdeburg darum gebeten, uns Beweise vorzulegen, die Vollstreckungsaufforderung, sowie auch die Zahlungsaufforderung vom 24.03.2016 rechtfertigen.
In meinem Schreiben vom 09.05.2016 an Frau Kathleen Greie vom Haupzollamt machte ich Sie darauf aufmerksam die verantwortlichen Beamten, unter anderem auch den Vollzugsbeamten Herrn Stiller sowie den Leiter der Vollzugsbehörde Herrn Kercher (Name wurde mir von Herrn Stiller mitgeteilt).
Um eine Vollstreckungsgegenklage beim zuständigen Gericht einzureichen, bat ich in meinem Schreiben auch darum, das mir der Zoll das rechtskräftige Urteil, den Titel oder zumindest einen richterlichen Beschluss von seinem Auftraggeber, der DAK-Gesundheit zukommen lässt. Außerdem bat ich die Behörde mir mitzuteilen, welches zuständige Gericht nach § 767 ZPO den Titel geschaffen hat.
Diese Angaben benötige ich um die Vollstreckungsgegenklage beim zuständigen Gericht einzureichen. (Anwalt sollte Kenntnisse zur "Vollstreckungsgegenklage" haben.). In unserem Schreiben vom 09.05.2016 Informierten wir das Hauptzollamt, das wir gegen die Vollzugsbeamten, die wiederrechtlich, in unserer Abwesenheit in unser Haus eindringen Strafanzeige bei der Polizei (Rechtsanwalt sollte Strafrecht beherrschen) sowie Strafantrag/Strafanzeige vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einreichen werden. Das entsprechende Antragsformular mit "Beweis" wurde dem Schreiben beigefügt. (Rechtsanwalt internationales Strafrecht). Durch die Sperre beider Konten addiert sich die vermeitliche Gesamtschuld auf mehr als 35.000,00€. Dies ist eine doppelte Bestrafung (Sippenhaft) typisch für totalitäre Regimes und Diktaturen.
Wir können unsere Miete, den Lohn meines Mitarbeiters, das geld für Versicherungen, Darlehnsverträge, Einkauf in meinem Geschäft, Bezahlen von Rechnungen in meinem Geschäft, Verpflichtungen gegen über Kunden (Vertragsbruch) nicht mehr erfüllen. Ich kann die Zins/Tilgungsraten meiner 4 privaten Gläubiger meines Geschäftes nicht begleichen. Ich muss notgedrungen meine geschäftlichen Aktivitäten einstellen un mein Geschäft schließen. All dies verursacht einen wirtschaftlichen und finanziellen Schaden, sowohl privat als auch geschäftlich als Unternehmer. Somit benötigen wir auch einen Rechtsanwalt, der sich mit Schadenersatzklagen auskennt.).
Als Webmaster betreibe ich diverse private, geschäftliche und Kundenwebseiten. Über das Eingangsportal auf "www.duesti.de" hat man Zugang zu meinen wichtigsten Internet-Präsentationen. Im Vorfeld versuchte ich zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Uber Facebook richtete ich mich an Herrn Reiner Haseloff, an Herrn Herbert Rebscher von der DAK-Gesundheit, zwei Mal an die Bild-Zeitung Rechtsabteilung und zum Schluss sogar an den obersten Dienstherrn des Zoll an Dr. Wolfgang Schäuble.
Bisher gab es keine Reaktion. Deshalb nutze ich meine vom Grundgesetz verbrieften Rechte in der BRD 2.0 mich über das Internet und die sozialen Medien zu diesem Skandal zu äußern, in Wort und Bild. Ich bin der Meinung, auch dies ist eine Form der Meinungs- und Pressefreiheit.
Unser Ansehen in der Öffentlichkeit ist durch diesen Skandal nachhaltig beschädigt (Rechtsanwalt für Menschenrechte und soziale Gerichtsbarkeit, Medienrecht).
Kontensperre am 23. August 2016 aufgehoben.
Ende September 2016 klaut uns Frau Dorothee Deutschen 2.000,00 EUR.
Dafür gibt es den gerichtlichen Mahnbescheid gegen Frau Dorothee Deutschen mit
Schadenersatzforderungen meiner Ehefrau und meiner Firma.
Die Klage vor dem Landgericht Magdeburg hätte 555,00 EUR gekostet.
Ein lächerlicher Betrag den ich aus meiner Portokasse hätte zahlen können.
Ich tat es nicht, denn Frau Dorothee Deutschen ist eine
Staatsbedienstete des Hauptzollamt Magdeburg.
Hier wäre nur eine Privatklage §§ 374 - 394 StPO gegen die Person möglich.
Das müssten auch die Angestellten des AG Aschersleben
und des LG Magdeburg wissen.
Chefin des Hauptzollamts Magdeburg. Drei gerichtliche Mahnbescheide liegen seitens der
Firma DÜSTI's Computer-Shop gegen sie vor. Das Problem ist, sie ist eine
Staatsbedienstete der West-CDU geführten Regierung Haseloff/Stahlknecht/Keding.
Vor welchem Gericht in der Bundesrepublik müsste ich diese Schuldnerin anklagen?
Vielleicht hilft mir mal ein Rechtsanwalt oder Richter, dieses Problem zu lösen.
Die Schulden der Dame belaufen sich mittlerweile auf 27.000 EUR!