"Sippenhaft" im Auftrag der DAK-Gesundheit
Willkommen auf unserer privaten Homepage. Aus aktuellem Anlass haben wir die Startseite unserer Internetpräsentation geändert, um der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass am 25. Mai 2016 sowohl das private Girokonto von Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft, sowie auch das Geschäftskonto von DÜSTI's Computer-Shop (Inhaber Horst-Gerhard Düsterhöft) mit jeweils 18.000,00€ also insgesamt fast 36.000,00€ gepfändet wurden.
Ohne irgend eine Vorwarnung ohne richterlichen Beschluss und ohne vollstreckbaren Titel, wurde uns einfach privat und geschäftlich der "Geldhahn" zugedreht.
Dies ist ja vielleicht nicht ungewöhnlich, denn als Unternehmer musste ich schon so manchen zahlungsunwilligen Kunden von DÜSTI's Computer-Shop darauf hinweisen, dass es ganz einfach Diebstahl ist, wenn man Waren bzw. Dienstleistungen, die man einkauft, nicht bezahlt. Falls sich der zahlungsunwillige Kunde verweigert, bin ich angehalten den Rechtsweg einzuhalten. Und das geht so:
1. Zahlungserinnerungen, Mahnungen
2. Forderunden über ein Inkasso-Büro einholen.
3. Gerichtliches Mahnverfahren.
4. Titel einholen.
5. Gerichtsvollzieher oder Zoll beauftragen, zu Vollstrecken und auch die Wohnung zu betreten.
6. Im schlimmsten Fall, wenn der Schuldner all diese Maßnahmen verweigert sogar den Haftbefehl einholen und Konto pfänden.
Mit tatkräftiger Mithilfe einer staatlichen Behörde, des Hauptzollamtes Magdeburg wurde meine Ehefrau in "Sippenhaft" genommen und mein kleines Unternehmen fast in den Ruin getrieben. Dies nicht etwa in einem totalitären Staat oder einer Diktatur, nicht in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR), sondern in der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesland Sachsen-Anhalt unter einer Schwarz-Rot geführten Regierung unter Angela Merkel im Jahre 2016.
Von meinen Schuldnern, die in DÜSTI's Computer-Shop Waren und Dienstleistungen erhielten, habe ich selbst noch keinen einzigen Euro zurück bekommen. Unfähige überforderte Gerichtsvollzieher von denen man immer noch nicht so recht weiß, ob sie nun Beamte sind oder nicht, haben mir auch noch keinen einzigen Artikel wieder zurück gebracht.
Dafür stand in den Berichten der Gerichtsvollzieher, stets sinngemäß: "Beim Schuldner befinden sich nur ältere unbrauchbare Gegenstände oder solche Sachen, die er zum Leben braucht." oder "Der Schuldner bezieht Hartz 4 und muss somit seine Schulden nicht zurück zahlen". Oder - ich könne ja die nächste 30 Jahre immer noch mal wieder den Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken, um die Pfändung durchführen zu lassen. So lange läuft nämlich ein vollstreckbarer Titel.
Aber Hallo, ich bin jetzt 62 Jahre und brauche mein Geld jetzt und nicht erst zu meinem 100. Geburtstag! Stellt sich für mich die berechtigte Frage als Unternehmer oder auch Privatperson: Warum darf ich eigentlich nicht das Hauptzollamt Magdeburg beauftragen, mein Geld vom Schuldner abzuholen oder kurzer Hand mal sein Girokonto pfänden zu lassen? Im Unterschied zu den Eingangs genannten drei möchte gern Gläubigern (DAK-Gesundheit, Deutsche Postbank AG, Hauptzollamt Magdeburg) habe ich wenigstens einen vollstreckbaren Titel für meine Schuldner.
Aber kommen wir zurück auf unseren unglaublichen Fall. Hier lief alles jedoch ganz anders. In unserem Fall waren die möchte gern "Gläubiger" Beamte und Mitarbeiter der Unternehmen und Behörden:
1. Die DAK-Gesundheit, eine Krankenkasse.
2. Das Hauptzollamt Magdeburg.
3. Die Deutsche Postbank AG.
Alle drei forderten von Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft einen Gesamtbetrag von insgesamt fast 40.000,00€! Nun möchten wir jedoch auch feststellen: Wir haben unsere Kredite immer ordentlich bezahlt. Wir haben unsere Steuern immer pünktlich abgeführt. Wir zahlen unsere Versicherungen, die wir abgeschlossen haben und die Raten für unsere Kredite pünktlich. Unsere Hausbank und auch die geschäftliche Bank seit 20 Jahren ist bzw. war die Deutsche Postbank AG, mit der wir niemals irgendwelche Probleme hatten. Sie gewährte großzügig auch jeweils hohe Dispokredite (Überziehungskredite) von jeweils 10.000,00€ auf beide Konten. Meine Ehefrau war und ist in Vollzeit beschäftigt und hat ein monatliches Einkommen von über 2000,00€.
Ich führe seit 8 Jahren ein solides mittelständisches Unternehmen ohne Kredite von Banken, mit einem Jahresumsatz zwischen 80.000,00€ und 150.000,00€.
Vor kurzem meldeten wir uns bei Schufa Online an, um unseren Schufa Score einzusehen. Der liegt privat und auch geschäftlich bei über 99%. Also alles tadellos!
Es laufen derzeit keine Gerichtsprozesse gegen uns wegen angeblicher Schulden, es gibt keine Gerichtsurteile oder vollstreckbare Titel. Die Grundschuld für unser Eigenheim ist vollständig gelöscht. Unser Auto ist abbezahlt. Also alles so weit in Ordnung, müsste man annehmen.
Wer wagt es, in unserem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland (BRD) gegen eine Privatperson bzw. gegen ein Unternehmen derartige Repressalien einzusetzen, ohne Vorhandensein einer rechtlichen Grundlage? Ich muss auch ergänzen, wir pflegen keine Kontakte zur rechten oder linken Szene oder zu islamischen Fundamentalisten und T...(Ich möchte das Wort nicht aussprechen bzw. aufschreiben, sonst stehe ich vielleicht auch auf der Liste der NSA)). Ich habe zwar auch den Koran in meinem Bücherregal stehen - dies dürfte aber kein Grund, sein uns derart zu drangsalieren.
In meinem nachfolgenden Artikel werde ich Sie informieren und über den Fall auf dem Laufenden halten. Seien Sie gespannt auf eine Geschichte, die es so in der bunten Republick Deutschland so noch nicht gegeben hat. Falls doch, dann bitte bei uns melden. Vielen Dank im Voraus.
Nun werden Sie uns vielleicht fragen, warum wir diesen unverschämten Angriff auf unser privates und geschäftliches Leben und auf unser Eigentum keinen Rechtsanwalt nehmen, der unsere Interessen vertritt.
Die Antwort: Alle Rechtsanwälte, denen wir denn Fall geschildert hatten, verweigerten uns die Übernahme des Mandats. Selbst der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer Magdeburg lehnte es ab, unsere Interessen in diesem Fall zu vertreten.
Beweis: Email an die Rechtsanwaltskammer Magdeburg
Somit versuchte ich es zwei Mal per eMail beim Leiter des Amtsgerichtes Haldensleben. Wir baten um Hilfe und Unterstützung. Keine Antwort, nur Schweigen.
Beweis: Email an Amtsgericht Haldensleben
Wir informierten die Medien (SAT 1, ARD, MDR, Bild-Zeitung) und baten um Mithilfe und Unterstützung. Bis heute, 18. September 2016 keine Reaktion. Einzig die Akte Redaktion von SAT 1 deutete an, ein Kamera-Team zu schicken, um über den Fall zu berichten. Dies war bereits Anfang Juni 2016. In der Folge hat sich keiner bei uns gemeldet.
Wir schrieben an die Vorstandsvorsitzenden der DAK Gesundheit (Herbert Rebscher) und der Deutsche Postbank AG (Frank Strauß) sowie an die Behörde, die die Vollstreckung in Auftrag gegeben hatte, das Hauptzollamt Magdeburg unter Frau Dorothee Deutschen und verlangten beglaubigte Kopien des vollstreckbaren Titels oder Schreiben eines Vollstreckungsgerichtes. Keine Antworten auf unsere Fragen.
Das was hier in den letzten Monaten passiert ist, hat mit Demokratie rein gar nichts zu tun und bestätigt mir einmal mehr, dass in unsere Gesellschaft unter der Regierung Angela Merkel einiges im Argen ist, nicht nur außenpolitisch, sondern auch innenpolitisch.
Nun ja, da ist ja noch Facebook und man könnte dieses Problem ja dort einmal posten. Von den mehr als 100 "Freunden" wurden meine Beiträge gerade einmal von zwei Personen zur Kenntnis genommen. Mehr passierte nicht. Zwei Facebook-Freunde wünschten uns alles Gute, aber eine echte Hilfe waren Sie nicht.
Schnell verbreiteten sich jedoch Gerüchte in Oebisfelde-Weferlingen, DÜSTI's Computer-Shop sei pleite. Kunden mieden mein Geschäft. Finanziell entstand mir ein hoher Schaden, denn die Einnahmen blieben aus. Vom 01. Juni 2016 bis 21. Juni 2016 musste ich meine geschäftlichen Aktivitäten fast auf 0 herunter fahren. Hatte ich in den zurückliegenden Quartalsabrechnungen stets Vorsteuern an das Finanzamt Haldensleben abgeführt, musste mir nun das Finanzamt fast 1000,00€ erstatten.
Andere Gläubiger, denen wir Mandate erteilt hatten, erhielten nicht Ihr Geld. Dies wurde stets von der Postbank zurück gebucht. Für jede Rückbuchung berechnete uns die Postbank 0,70€ an Strafgebühren.
Von Gläubigern und Inkasso Unternehmen erhielten wir zusätzliche Geldforderung für die Rückbuchungen. Obwohl wir Sie über die komplizierte Situation und die illegale Kontopfändung in Kenntnis setzten, wurden unsere Schulden größer und größer.
Versetzen Sie sich einmal in unsere Lage. Was würden Sie jetzt tun? Niemand hilft Ihnen. Sie haben drei finanzstarke Gegner mit einer Armada von Rechtsanwälten gegen sich, die an Ihr sauer verdientes Geld wollen:
Antwort 1: Maul halten! Aufgeben und zahlen! Dies war stets die Antwort meiner Rechtsanwälte, die ich in den letzten Jahren beauftragte, meine Interessen zu vertreten.
oder Antwort 2: Rechtlichen Möglichkeiten und Mittel ausschöpfen und gegebenenfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag ziehen und Strafantrag/Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen stellen.
Wir haben uns für das Letztere entschieden. Die entsprechenden Materialien liegen vor. Wir müssten nur noch ein paar Namen eintragen und würden uns natürlich für diese letzte Option auch einen fähigen Rechtsanwalt nehmen. Falls Sie Rechtsanwalt sind und Interesse hätten, uns zu begleiten und diesen Fall zu übernehmen, melden Sie sich.
Dank meiner langjährigen Erfahrungen als Webmaster meiner eigenen Webseiten hatten wir noch eine weitere Waffe, mit der unsere "Gegner" nicht gerechnet hatten, nämlich das Internet. Auch wenn wir sehr viel privates von uns Preis gaben, nannten wir jedoch auch die Übeltäter beim Namen. Über unsere eigenen Webseiten informierten wir die Öffentlichkeit. Ich habe sehr viel Geduld bewiesen und wir haben alle drei Parteien die an unser Geld wollen im Vorfeld gewarnt, sich nicht mit uns anzulegen.
Es erfüllt mich als Webmaster schon mit Stolz zu erleben, dass mein Artikel: "Illegale Kontopfändung durch die Postbank" bereits mehr als 122 Tausend Besucher hatte.
Begleiten Sie uns und helfen Sie mit. Ihre Meinungen und Vorschläge sind uns wichtig. Sollten Sie vergleichbare Situationen miterlebt haben, lassen Sie es uns wissen.
Besuchen Sie auch unsere Webseiten auf www.duesti.de, www.duesti.eu, www.oebisfelde-news.com, www.gerhard-duesterhoeft.de, www.al-di.com und diskutieren Sie mit in unseren Foren (Forum 1, Forum 2). Eine spannende und interessante Geschichte erwartet Sie.
Los gehts:
Unsere Konten wurden am 25. Mai 2016 gesperrt. Wir konnten kein Geld an Bankautomaten abheben. Nur Barzahlung war möglich. Unser verfügbares privates Bargeld betrug gerade einmal 100,00€. In meinem Geschäft hatte ich gerade am Vortag einen Betrag von 1500,00€ aus der Kasse entnommen und auf das Geschäftskonto bei der Postbank eingezahlt, um meinen Dipokredit zu mindern. Dadurch blieb jedoch noch ein Minusbetrag (Dispo) von 2000,00€ auf meinem Geschäftskonto bei der Postbank. Diesen wollte ich in der ersten Juni-Woche 2016 mit einer weiteren Einzahlung vollständig ablösen.
Am 26. Mai 2016 erhielten wir das Schreiben zur Konopfändung des Gemeinschaftskontos (Siehe nachfolgende Abbildung). Als Gläubiger war das Hauptzollamt Magdeburg eingetragen.
Recht sonderbar die Tatsache, dass wir vorher weder einen vollstreckbaren Titel erhielten. Auch ein richerliches Urteil fehlte. Nur mehrere Schreiben des Hauptzollamtes Magdeburg lagen uns vor, in denen man uns mit Pfändung unseres Eigentums drohte.
Es ging sogar so weit, dass man uns mitteilte, dass man mit Hilfe eines Schlüsseldienstes in unsere Wohnung einbrechen würde, wenn wir den Beamten des Zolls nicht einlassen würden.
Wir telefonierten unzählige Male. Der Hörer wurde kurz abgenommen und wieder aufgelegt. Wir legten Widerspruch ein und verlangten Aufklärung. Keine Reaktion auf unsere Schreiben.
Beweis: Schreiben an Hauptzollamt Greie Bitte um Zusendung des vollstreckbaren Titels und der Anfrage, welches Vollstreckungsgericht den Titel erwirkt hat.
In den letzten vier Jahren erhielten wir unzählige Schreiben von der DAK-Gesundheit mit Zahlungsaufforderungen von fiktiven Beiträgen und seit 2014 auch erpresserische Drohungen des Hauptzollamt Magdeburg.
Eine verrückte Welt. Bisher war ich immer der Meinung, der Zoll sollte sich darum kümmern, Steuersünder zu finden und die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren, sowie "Schwarzarbeit" zu bekämpfen. Es war mir neu, dass sich diese Behörde nun auch als "Drückerkolonne" zur Eintreibung von Zwangsgeldern betätigte.
Aber weiter: Meine Ehefrau war zu dem Zeitpunkt noch Mitglied der DAK-Gesundheit. Sie hat hat Ihre Krankenversicherungsbeiträge stets pünktlich bezahlt. Nach diesem Angriff kündigte sie jedoch Ihre Krankenversicherung bei der DAK-Gesundheit fristlos und ist seit Anfang Mai 2016 Mitglied der AOK Sachsen-Anhalt.
Bei mir lief alles ein wenig anders. In meinem Artikel "Leibeigener der DAK-Gesundheit" beschreibe ich wie schwierig es ist, in Deutschland in eine Krankenkasse einzutreten. Bei mehr als 200 Krankenkassen sollte es eigentlich nicht schwer sein, eine passende Kasse zu finden.
Von Juni 2008 bis Dezember 2014 konnte ich mich nicht krankenversichern, weil mir meine letzte Krankenkasse, die TAUNUS BKK vergessen hatte, eine ordentliche Kündigungsbestätigung auszustellen.
Jedenfalls wurde das nachfolgende Schreiben der TAUNUS BKK nicht als Kündigungsschreiben von den 4 anderen gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert, in die ich eintreten wollte.
Das ist keine Kündigungsbestätigung einer Krankenkasse
Ta Taaa: Fehlende Kündigungsbestätigung zum Ersten!
Ta Taaa: Fehlende Kündigungsbestätigung zu Zweiten.
So sehr ich mich bemühte eine Kündigungsbestätigung meiner letzten Kasse zu erhalten, ich bekam sie nicht. Irgendwann, ich glaube 2009 gab es dann auch die Taunus BKK gar nicht mehr. Sie war Pleite, wie so viele Kassen. So blieb mir nichts anderes übrig, als meine Kosten für ärztliche Untersuchungen, Zahnarztbesuche und Behandlungen in der Folgezeit selbst zu bezahlen.
Ich stellte meine Lebensweise um, verzichtete konsequent auf Alkohol jeglicher Art. Ich aß kein Schweine- und auch kein Rindfleisch, verzichtet auf Milch und Zweifachzucker sowie zuckerhaltige Getränke und fuhr jeden Montag pünktlich um 8:30 Uhr zum Schwimmen ins Badeland nach Wolfsburg.
Ich investierte das Geld, dass ich sonst in die Kassen für andere eingezahlt hätte, in meine eigene Gesundheitsvorsorge. Ich war nicht einmal ernsthaft erkrankt. Ein kräftiger Schluck des gechlorten Wassers mit Pipi von Kindern war die wöchentliche aktive Immunisierung, die ich brauchte.
Und noch eins, ich wurde von den behandelnden Ärzten mit Respekt behandelt. So geschehen in der Augenklinik Fallersleben in der ich eine Operation am Augenlied durchführen lassen wollte. In der Aufnahme fragte mich Krankenschwester, ob ich gesetzlich krankenversichert sei. Ich verneinte.
Dann kam die Frage ob ich privat versichert sei. Ich verneinte es erneut. Als ich Ihr mitteilte, dass ich die Behandlung Bar bezahlen würde, bekam ich umgehend am nächsten Tag einen Termin zur Vorbesprechung mit der Chefärztin und einen Tag später wurde die Behandlung von der Chefärztin persönlich durchgeführt.
Ein großes Risiko, dass war mir schon klar, denn für eine teure Behandlung hätte ich nicht die finanziellen Mittel. Um wieder gesund zu werden, würde ich viel Geld benötigen, um meine Behandlung zu finanzieren. Nun ja, irgendwann müssen wir alle einmal sterben. Und selbst Michael Jackson und Steven Jobs nützten Ihre Millionen im Endeffekt auch nichts.
Ich hatte für meine Ehefrau und meine Familie vorgesorgt. Eine gute Unfallversicherung, und eine Lebensversicherung wären die Garantie für die schlimmsten Fälle, die eintreten könnten. Und wenn alle Stränge reißen, bleibt immer noch der "Freitod" in der Gewissheit, dass ich auch für meine Familie vorgesorgt habe.
Stellt sich für mich die berechtigte Frage, warum eine bundesdeutsche Regierung 2007 in dem angeblich freiesten Land der Welt die "Krankenversicherungspflicht" eingeführt hat. Eine Regierung, die solche Gesetze "macht", ist in meine Augen auch nur eine "Diktatur mit einem demokratischen Anstrich".
Nun ja, meine Ehefrau teilte meine radikalen Ansichten nicht und informierte irgendwann 2010 die Nachfolge Krankenkasse der Taunus BKK, die BKK-Gesundheit, die kurze Zeit später zur DAK-Gesundheit mutierte. Die erkundigten sich umgehend, ohne meine Erlaubnis beim Finanzamt Haldensleben über die Jahresumsätze meines Unternehmens. Der Umsatz betrug stolze 100.000,00€. Mein Jahresgewinn war mit 2000,00€ genau so hoch wie der Monatslohn meiner Ehefrau. Die DAK-Gesundheit präsentierte mir jedoch gleich die erste Rechnung zur Nachzahlung der Beiträge der Jahre 2008 bis 2010 in Höhe von Anfangs 35.000,00€, später ging es dann auf 15.000,00€ runter.
Sie schickten mir auch irgendwann die Versicherungskarte mit falschem Namen, die ich niemals benutzte. Viele Male schrieb ich an den Vorstandsvorsitzenden der DAK-Gesundheit und bettelte Ihn förmlich an, mir einfach nur die Kündigungsbestätigung der TAUNUS-BKK nach Paragraph Bla Bla Bla auszuhändigen, damit ich mich endlich Krankenversichern kann. Endlich, im Dezember 2014 bekam ich sie und trat umgehend in die AOK Sachsen-Anhalt ein.
Wer nun glaubt, der Spuk hat ein Ende der irrt gewaltig. Schon im januar 2015 bekam ich ein erstes Schreiben von der DAK-Gesundheit mit der Androhung, das Haupzollamt Magdeburg einzuschalten und einen Betrag von 15.000,00€ zu pfänden. In der Folge wechselten sich beide ab. Mal erhielt ich ein Schreiben vom Hauptzollamt, dann kam wieder ein Brief von der DAK-Gesundheit. Die Schreiben der DAK-Gesundheit gingen postwendend an den Absender zurück.
Dann ab Februar 2016 drohte uns eine Sachbearbeiterin, eine Frau Greie mit Pfändung unseres privaten gemeinsamen Eigentums in der Velpker Straße 11. Was hatte dies jedoch mit meiner betrieblichen Krankenversicherung zu tun? Schließlich gehört das Haus ja zur Hälfte auch meiner Ehefrau und die war doch zahlendes Mitglied der DAK-Gesundheit.
Es wäre doch nahe liegend, wenn der Beamte des Hauptzollamtes, DÜSTI's Computer-Shop ausgeräumt hätte. Naja, bei 18.000,00€ wäre in meinen Geschäftsräumen kaum etwas übrig geblieben. Denn alles hat gerade einmal einen Wert von vielleicht 15.000,00€. Zur Not wär ich auch ein paar Wochen ins Gefängnis gegangen um meine Schulden abzusitzen. Dazu kam es jedoch nicht. Wir lichteten unsere Personalausweise und die Versicherungskarten ab und schickten sie zu der Behörde. Keine Reaktion nur weitere Drohungen, zuletzt Anfang Mai 2016 die Drohung "Einen Gerichtsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken." Aber auch das war eigentlich recht unglaubwürdig.
Bereits im April 2016 hatten wir uns bei der SCHUFA Holding angemeldet. Unser Score war mit über 99% tadellos. Seit November 2015 versuchte meine Frau einen Kredit für eine Fotovoltaikanlage zu beantragen. Einen Teil davon sollte ich für mein Geschäft bekommen um den noch bestehenden Dispokredit bei der Postbank in Höhe von 3000,00€ abzulösen. Mehrmals hatte ich auch bei der Postbank vergeblich versucht, für mein Geschäft einen Kredit mit annehmbaren Zinsen von vielleicht 2,5% Zinsen zu erhalten. Dies lehnte die Postbank stets ab und so blieb mir nur mein Dispokredit in Höhe von 10.000,00€ mit Wucherzinsen von über 10% auf meinem Geschäftskonto bei der Postbank.
Um einen normalen geschäftlichen Kredit, mit annehmbaren Zinsen bei einer Deutschen Bank zu erhalten müsste das Unternehmen einen monatlichen Gewinne von mindestens 2000,00€ erwirtschaften. Unmöglich, wenn man bedenkt, was man alles so im Monat an Fixkosten aufwenden muss. Dies sind im Monat durchschnittlich fast 3000,00€ die ich jeden Monat erst einmal verdienen muss. Folgendes Rechenbeispiel für monatliche Betriebsausgaben soll dies verdeutlichen:
Miete->500,00€, Krankenversicherung (AOK)->260,00€, andere Versicherungen für Geschäftsräume, Auto, Rentenversicherung -> ca. 300,00€, Lohnzahlung Mitarbeiter -> 450,00€, Stromkosten -> 150,00€, Telefonie und Internet -> ca. 150,00€, Verbindlichkeiten und Rückzahlung der Kredite meiner Ivestoren ca. -> 800,00€. Macht insgesamt 2610,00€ monatlich, die ich erst einmal verdienen muss. Aber halt - es fehlen ja noch ein paar Rechnungen, mit längerem Zahlungsziel, die ich ebenfalls noch begleichen muss. Und vergessen wir auch nicht die schöne Vorsteuer, die mir der Fiskus am Ende eines Quartals noch berechnet und die Zinsen natürlich für die Inanspruchnahme des Dispokredites bei der Postbank, so im Schnitt 200,00€ alle drei Monate.
Alles was ich darüber hinaus verdiene, wäre mein Gewinn. Da ich jedoch keinen finanziellen Spielraum habe, fließt der Gewinn wieder zu 100% in das Geschäft ein, um im nächsten Monat über die Runden zu kommen. Ja so läuft das in meinem Computer-Shop. Wenn man täglich von 6:00Uhr bis 22:00 Uhr arbeitet, Ausgaben einspart wo es geht, alle Arbeiten, vom Hausmeister bis zum Steuerfachmann selbst ausführt, keinen Urlaub macht, sich selbst keinen Lohn gibt und vielleicht auch seine Kunden abzockt, dann könnte das klappen. Wer das dann auch noch 8 Jahre durchzieht und wer unter diesen Voraussetzungen nach 27 Jahren Lehrertätigkeit, mit 53 Jahren, zur Zeit der Wirtschafts- und Bankenkrise in der Bundesrepublik Deutschland ohne Fördermittel in die Selbstständigkeit geht, der ist zwar nicht ganz bei Sinnen, der hat sich die Achtung und den Respekt seiner Mitmenschen redlich verdient - oder?
Ja DÜSTI's Computer-Shop ist seit 8 Jahren in Oebisfelde ein solides wichtiges Unternehmen für mehr als 2500 Kunden. Beeindruckend sind schon meine jährlichen Umsätze. Sie lagen in jedem Jahr seit Bestehen von DÜSTI's Computer-Shop zwischen 80.000,00€ und 150.000,00€.
So schön, so gut. Als meine Ehefrau am Freitag, den 27. Mai 2016 Geld für den Wochenendeinkauf mit Ihrer EC-Karte abheben wollte, wies das Konto einen Minusbetrag von fast 18.000,00€ auf. Sollte etwa die Karte defekt sein? Ich probierte es mit meiner EC-Karte und erhielt die selbe Anzeige.
Wir fuhren sofort in unsere Wohnung, schalteten den Computer ein und prüften unser Guthaben auf unserem gemeinsamen privaten Konto (Gesperrt!). Es wies ein positives Guthaben von fast 900,00€ auf, das war scheinbar beruhigend. denn zu Ende des Monats werden ja diverse Abbuchungen fällig: Versicherungen, das Darlehen bei der Postbank auf den Namen meiner Frau Viola, Autokredit, Strom, Wasser Gas und noch so einiges. Dazu kamen ja noch unsere Wochenendeinkäufe, die wir zumeist mit EC-Karte bezahlen.
Nun hatten wir ja zum Glück das Online-Banking und wir schauten in unser Privatkonto und stellten fest, dass fast alles, auch derart wichtige Zahlungen und Verpflichtungen ohne unsere Schuld von der Postbank storniert wurden.
Ich rief bei der Postbank an und verlangte Auskunft und eine Kopie des Schreibens des Auftraggebers, der unsere Konten sperren ließ.
Uns war schon klar, dass hinter diesem ganzen "Bockmist" die DAK-Gesundheit stand. Um die Vorgeschichte zu verstehen, lesen Sie bitte meinen Artikel "Leibeigener der DAK-Gesundheit."
Bis heute weiß ich nicht, welcher Mitarbeiter der DAK-Gesundheit im Hintergrund die Fäden spinnt. Ich hätte diese Person schon längst bei der Polizei angezeigt. Somit blieb uns nur die Möglichkeit, sich an den Vorstandsvorsitzenden der DAK-Gesundheit, Herr Herbert Rebscher zu wenden. Aber auch der antwortete uns nicht. Das Unheil nahm seinen Lauf und die DAK-Gesundheit beauftragte das Hauptzollamt Magdeburg, die Kontpfändung durchzuführen.
Das Hauptzollamt Magdeburg schickte uns zwei Mal einen Vollzugsbeamten. Der hatte jedoch keinen vollstreckbaren Titel und auch keinen Gerichtsbeschluss mit dabei. Somit ließen wir ihn wieder wegtreten. Der Versuch, im Hauptzollamt Magdeburg jemanden telefonisch zu erreichen scheiterte jedes mal. Wir sind nicht die Einzigen Bürger, die es mehrmals vergeblich versucht hatten. Es folgten im März, Mai und Juni 2016 mehrere Einschreiben an das Hauptzollamt Magdeburg mit der Bitte, man möge uns eine beglaubigte Kopie des Vollstreckungstitels zusenden. Auch Fehlanzeige. Die brauchten wir für eine Vollstreckungsgegenklage gegen das Hauptzollamt. Da aber gar kein Vollstreckungsgericht und auch kein Richter eine Vollstreckung unseres Eigentums erwirkt hatte, passierte erst einmal wieder nichts.
Ein Anruf bei dem Vollzugsbeamten, der am Gründonnerstag vor Ostern um 8:00 Uhr morgens mit einer "Vollstreckungsankündigung" vor der Tür stand, brachte auch kein Ergebnis. Ich fragte nach dem Namen und der Anschrift seines Vorgesetzten um mich dort zu beschweren. Er stotterte verlegen, konnte mir aber auch nur einen nachnamen benennen, war sich aber auch nicht sicher, ob dies der richtige Namen sein würde. E-Mail-Adresse der Behörde, Telefonnummer seines Vorgesetzten oder eine Postanschrift: Fehlanzeige!
Ich bedankte mich zwar beim Herrn Stiller, der doch sehr ruhig und beinahe fassungslos mir Rede und Antwort stand und teilte Ihm mit, dass ich mich dann gleich an seinen obersten Dienstherren für Finanzen an Herrn Minister Dr. Wolfgang Schäuble wenden werde. Ihm schrieb an Ihn am 25. Mai 2016 eine eMail mit folgenden Inhalt:
Beweis: Email an Wolfgang Schäuble An diesem Tag wurden unser gemeinsames privates Girokonto und gleichzeitig mein geschäftliches Konto von DÜSTI's Computer-Shop gesperrt.
Stehen geblieben waren wir ja bei dem Anruf bei der Postbank. Ja der Herr am Telefon, konnte oder wollte mir diese Unterlagen (Gerichtsurteil, Titel oder ähnliches) nicht zukommen lassen. Ich habe mir leider auch seinen Namen nicht aufgeschrieben, er wurde dann auch sehr unfreundlich. Als ich Ihn fragte, wie wir unsere Wochenendeinkäufe bezahlen sollen, legte er einfach auf.
Danke werte Mitarbeiter der Postbank unter seinem Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Strauß, dass Ihr Euch nun aber selbst ein "Eigentor" geschossen habt:
Wir schulden Euch abzüglich des Guthabens aus unserem gemeinsamen Konto ca. 1000,00€. Da wir unsere EC-Karten bereits an die Postbank zurück geschickt hatten, können wir der Postbank den Restbetrag auch nicht zukommen lassen. Wir hatten jedoch in mehreren Schreiben im Juli und August 2016 Herrn Strauß angeboten, das er die restlichen 1000,00€ abzüglich unser Umkosten und Entschädigung persönlich bei uns abholen kann.
Aber es kam niemand. Ein Mitarbeiter der Postbank überwies den Betrag vom Konto meiner Ehefrau in Höhe von 900,00€ an das Hauptzollamt Magdeburg. Ein weiterer Mitarbeiter der Postbank löste dann im August 2016 mein Geschäftskonto auf. Wiederum eigenmächtig.
Weil die Damen und Herren der Abteilung Kontopfändung der Postbank und des Hauptzollamtes Magdeburg nicht hören wollten, erstatteten wir Anzeige bei der Kriminalpolizei Magdeburg gegen die Verantwortlichen dieser Aktion. Wir beschwerten uns auch gleich noch beim Vorstandsvorsitzenden der deutschen Postbank.
Deutsche Postbank AG
Herr Frank Strauß
Friedrich-Ebert-Allee 114-126
53113 Bonn
Betrifft: Kontopfändung der Konten Nr. 715414207 und Nr. 3250545710
Sehr geehrter Herr Frank Strauß,
seit dem 25. Mai 2016 sperrt die Deutsche Postbank AG ohne rechtliche Grundlage die oben angegebenen Konten. In meinen Artikeln auf:
http://duesti.eu/sippenhaft-in-auftrag-der-dak-gesundheit.html
haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir beide Konten kündigen.
In einem weiteren Schreiben vom 09. Juni 2016 an die Abteilung Kontopfändung bei der Postbank hat Ihnen meine Frau Viola Düsterhöft ein paar Fragen gestellt. Ich bat die Abteilung Sie zu informieren und dafür zu sorgen, dass die offenen Forderungen bis zum 20. Juni 2016 ausgeglichen werden sollten. Diese wurden von dieser Abteilung nur unzureichend beantwortet.
Auf dem Konto meiner Ehefrau Viola ist aktuell ein Guthaben von 894,00€. Dieses stelle Ich Ihnen in Rechnung. Der im Personalausweis eingetragene Name meiner Ehefrau ist Viola Düsterhöft. In Ihrem Schreiben vom 24.05.2016 teilen Sie uns mit, dass Sie im Auftrag des Hauptzollamtes Magdeburg zum Aktenzeichen 011660-02-2016-7370 und 011661-02-2016-7370-G2002 das gemeinsame rein privat verwendete Girokonto von Viola und Gerhard Düsterhöft gesperrt haben.
Aus Ihrem Schreiben geht nicht hervor, dass Sie vom Hauptzollamt Magdeburg ein Aktenzeichen des zuständigen Vollstreckungsgerichtes erhalten haben.
Ihre Maßnahme ist illegal und in keiner Weise gerechtfertigt, aus folgenden Gründen:
1. Sie haben von Ihrem Auftraggeber dem Hauptzollamt Magdeburg keinen vollstreckbaren Titel eines Vollstreckungsgerichtes erhalten, der auf meinen Namen Viola Düsterhöft ausgestellt ist. Wenn doch, senden Sie Ihn mir bitte diese als beglaubigte Kopie umgehend zu.
2. Auf welchen Namen läuft eigentlich die Kontopfändung Ihres Auftraggebers? Das geht aus Ihrem Schreiben vom 24.05.2016 gar nicht hervor. Ich bitte um Zusendung einer Kopie des Schreibens Ihres Auftraggebers mit Unterschrift und Postadresse des verantwortlichen Beamten, der die Pfändung in Auftrag gegeben hat.
Mein Ehemann Herr Horst-Gerhard Düsterhöft (Beweis: Anlage 1), das ist übrigens sein richtiger Name, so wie er in allen rechtmäßig gültigen Verträgen eingetragen ist, übernimmt sämtliche Rechtsangelegenheiten privat, ohne Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes.
Er benötigt, diese Unterlagen, weil trotz viermaliger Anfrage beim Haupzollamt Magdeburg, sich der verantwortliche Leiter und Auftraggeber nicht zu erkennen gibt.
Sämtliche Schreiben von dieser Behörde (Beweis: Anlage 2: 3 Blätter), die uns zugestellt wurden, enthalten keine Unterschriften von Sachbearbeitern. Die Verantwortlichen sind weder postalisch, noch telefonisch, noch per eMail zu erreichen sind.
Mein Ehemann und Rechtsvertreter Herr Horst-Gerhard Düsterhöft benötigt diese Angaben um Strafanzeige bei der Polizei und außerdem Strafantrag/Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stellen (Beweis: Anlage 3).
3. Mit welchem Recht der Bundesrepublik Deutschland bestraft die Postbank (Vorsitzender des Vorstandes: Herr Frank Strauß) mich, Viola Düsterhöft und nimmt mich somit in „Sippenhaft“?
Zu Ihrer Erklärung was Sippenhaft ist, ein Zitat aus Wikipedia:
„Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrerAngehörigen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in Nordkorea und wird in Russland undTschetschenien angewendet.“
Die Postbank verstößt damit nicht nur gegen Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in dem es heißt:
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Die Postbank verstößt somit: 1. Gegen internationales Recht und 2. Gegen das Grundgesetz, Artikel 1, indem Sie mich, Viola gleich mehrfach bestraft, obwohl Ihr Auftraggeber Ihnen weder einen Gerichtsbeschluss noch einen vollstreckbaren Titel der auf meinen Namen ausgestellt ist vorlegen konnte.
Ich verlange umgehend eine Stellungnahme und Entschuldigung des Vorstandsvorsitzenden der Postbank Herrn Frank Strauß zu diesen menschenverachtende Maßnahme, die ich bis Dato nur von Diktaturen und totalitären Regimen und aus der Zeit der Faschistischen Hitlerdiktatur 1933-1945 kannte.
Sollte er sich meiner Bitte verweigern werde ich meinen Ehemann und Rechtsvertreter Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft beauftragen Strafantrag und Strafanzeige gegen Herrn Frank Strauß zu stellen.
4. Der nachfolgende Absatz verlangt Konzentration und logisches Denken. Falls der IQ des Sachbearbeiters, der diesen Teil liest unter 100 liegt, würde ich darum bitten, das Schreiben an einen anderen Sachbearbeiter zu übergeben oder vielleich gleich an Ihren Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Strauß weiter zu leiten, und mir die folgend angegebenen Fragen zu beantworten.
1. Absatz: Um geschäftliche und private Angelegenheiten voneinander zu trennen, hat mein Ehemann, Familienvater, Diplomlehrer für Biologie und Chemie, IT-Fachmann, Unternehmer, Rechtsvertreter und seit 01. Juni 2008 (Internationaler Kindertag) alleiniger Inhaber von DÜSTI‘s Computer-Shop in 39646 Oebisfelde Gardelegener Str. 9, ein eigenes Geschäftskonto Nr. 109908901 angelegt. Mein privates Konto hat die Nummer 715414207
1. Frage: Wessen Konto, soll gepfändet werden, meins oder das meines Ehemanns? Es dürfte Ihnen nicht schwer fallen dies auf dem Pfändungsauftrag des Hauptzollamtes Magdeburg zu lesen und mir die Kontonummer des Kontos anzugeben welches gepfändet werden soll. Wenn Sie dieses Schreiben gefunden haben, bitte ich um eine Kopie.
2. Frage: Die Postbank hat beide, oben genannte Konten gepfändet mit jeweils dem angegebenen Betrag von 17.928,38€. Addieren Sie bitte einmal beide Beträge. Sie können auch Ihren Taschenrechner zur Hilfe nehmen. Vergleichen Sie nun noch einmal die Höhe der Forderung des Hauptzollamtes Magdeburg mit Ihrem Ergebnis. Was stellen Sie fest? Sollte der Betrag doppelt so hoch sein, wie die eigentliche Forderung des Hauptzollamtes Magdeburg, bitte ich um eine Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters in schriftlicher Form.
3. Frage: Wessen Name steht auf der Pfändungs- und Einziehungsverfügung, mein Name oder der Name meines Ehemanns? Falls mein Name nicht auf der Pfändungsverfügung aufgeführt ist, bitte ich um eine Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters.
2. Absatz: Das bereits vor dieser Geschäftseröffnung vorhandene gemeinsame Konto Nr. 715414207 (Beweis: Anlage 4, 3 Blatt) sowie ein Tagesgeldkonto Nr. 3250545710(Beweis: Anlage 5) , in dem auch noch nach wie vor ein falscher Vorname „Gerhard“ und nicht „Horst-Gerhard“ eingetragen ist (Beweis: Anlage 1), wurde danach nur als Girokonto von mir, Viola Düsterhöft benutzt.
Anhand der Kontoauszüge (Beweis: Anlage 4, 3 Blatt) können Sie eindeutig erkennen, dass auf diesem Konto keinerlei finanzielle Transaktionen meines Ehemanns Horst-Gerhard Düsterhöft stattfinden. Auf dieses Konto lasse ich meinen Arbeitslohn einzahlen, von diesem Konto überweise ich auch den auf meinen Namen laufenden Ratenkredit 1020136307 noch bei der Postbank, sowie Zahlungen für Versicherungen, Haus- und Autokredite, Strom, Wasser, Gas, Einkäufe für Lebensmittel, monatliche Beiträge für DSL, Telefon, SCHUFA Holding AG, SKY Deutschland (Beweis: Anlage 4, 3 Blatt). Auf diesem Konto, welches auf meinen namen Viola Düsterhöft läuft, und auf das nur mein Lohn eingezalt wird, ist ein Guthaben von 896,29€.
4. Frage: Wer hat Sie dazu ermächtigt, von meinem Konto, obwohl es ein entsprechendes Guthaben von fast 900,00€ hat sämtliche Abbuchungen zu stornieren, die auf meinen Namen Viola laufen. Senden Sie mir eine Kopie des Schreibens des Hauptzollamtes Magdeburg, mit dem Sie ermächtigt werden, mein Konto zu sperren. Außerdem möchte ich den Namen des verantwortlichen Sachbearbeiters der Postbank, der die Pfändung meines Kontos zu verantworten hat.
5. Frage: Wer hat Sie dazu ermächtigt das Konto von Horst-Gerhard Düsterhöft, in der Gardelegener Str. 9 zu sperren, steht doch auf dem Schreiben des Hauptzollamtes ein anderer Name nämlich Gerhard Düsterhöft und eine andere Adresse, nämlich Velpker Str. 11.
So nun reicht es. Sie rauben uns unsere kostbare Lebenszeit mit diesen hirnrissigen Handlungen der Postbank. Ich Viola Düsterhöft fordere Sie auf:
1. Mir die aufgeworfenen Fragen (1 bis 5) zu beantworten.
2. Mir das Guthaben meines Kontos 715414207 BLZ 20010020 auszuzahlen. Da mein altes Konto gesperrt ist, bitte ich darum, dass Sie den Geldbetrag in das Geschäft meines Ehemanns Horst-Gerhard Düsterhöft, Gardelegener Str. 9, 39646 Oebisfelde bringen und es doert hinterlegen.
3. Vergessen Sie bitte nicht das Restguthaben von meinem Extrakonto Nr. 3250545710 in Höhe von 80,55€ mitzubringen. Termin 22.06.2016 ab 9:00Uhr
4. Die nähere Vorgehensweise zur Übergabe des Geldes entnehmen Sie bitte unseren Webseiten: www.düsti.de, www.duesti.eu . Falls Herr Frank Strauß zu beschäftigt ist, gestatten wir, dass er einen leitenden Angestellten zu uns nach Oebisfelde schickt.
5. Es wäre auch möglich, mir einen Verrechnungsscheck zukommen zu lassen, den ich in unserer Postbankfiliale einlösen kann. Dann könnte ich auf Punkt 4 verzichten. Nach Übergabe des geforderten Geldbetrages werden die Artikel, in denen der Name Frank Strauß auftritt entfernt.
6. Angebot: Ich fordere Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 100,00€ für Storno, Rückbuchungen, Mahngebühren, usw. Sollten Sie mein Angebot annehmen verzichte ich auf weitere Forderungen. Sollten Sie das Angebot nicht annehmen, werde ich Klage auf Schadenersatz in Höhe von 100,00€ pro Tag der Sperre meines Kontos beim zuständigen Amtsgericht in Oebisfelde einreichen. Beginn der Sperre: 24.05.2016.
7. Ich kündige mein Girokonto Nr. 715414207, sowie das Konto Nr.3250545710 nach Auszahlung meines Geldes. Meine persönlichen Daten sind zu löschen. Ich bitte um Bestätigung.
8. Mein Ehemann, Herr Horst-Gerhard Düsterhöft und nicht „Gerhard Düsterhöft“ hat seinen Dispokredit bei der Postbank in Anspruch genommen. Es liegt Ihm daran, den Dispo auf Null auszugleichen. Den geforderten Betrag erhalten Sie in Bar ausgezahlt in:
DÜSTI‘s Computer-Shop, Gardelegener Str. 9, 39646 Oebisfelde.
Termin 22.06.2006 ab 9:00Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Ehefrau Viola Düsterhöft hat mich beauftragt dieses Schreiben zu verfassen. Wir erwarte, dass Sie die aufgeworfenen Fragen beantworten und Ihre Forderungen bis zum angegebenen Termin umsetzen. Ich erwarte, dass sich die Postbank bei meiner Frau Viola für die Unannehmlichkeiten, die Sie Ihr bereitet haben offiziell entschuldigt, unterzeichnet vom Vorsitzenden des Vorstands der Postbank, Herrn Frank Strauß.
Sollten Sie sich unseren Forderungen verweigern, werden wir dieses Schreiben auf unseren Webseiten, in den sozialen Medien (Facebook) und über das private Fernsehen (SAT1) der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir werden uns vorbehalten rechtliche Schritte gegen den Sachbearbeiter einzuleiten, der ohne Rechtsgrundlage die Sperre unserer Konten in veranlasst hat.
Abschließend bitte ich nochmals, mir Kopien sämtlicher Schreiben und Dokumente zuzusenden, die Sie vom Hauptzollamt Magdeburg erhalten haben. In meiner Vollstreckungsgegenklage gegen das Hauptzollamt Magdeburg insbesondere Frau Kathleen Greie (Sachbearbeiterin) benötige ich besonders Informationen über das Gericht, welches das Vollstreckungsurteil bzw. den vollstreckbaren Titel ausgestellt hat. Vielen Dank für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Der Herr Frank Strauß antwortete selbstverständlich auch nicht persönlich. Er kam auch nicht nach Oebisfelde, um das Geld in Empfang zu nehmen, welches ich ihm schulde. Die verantwortlichen Damen und Herren der Abteilung Kontopfändung konnten uns auch nicht plausibel erklären, warum sie den doppelten Betrag, also fast 40.000,00€ gepfändet hatten.
Bereits Mitte Juni 2016 hatten wir wiede ein neues privates Girokonto meiner Frau eingerichtet. Auch ich hatte kurze Zeit später bereits ein neues Geschäftskonto bei einer Oebisfelde Bank. Diesmal ohne Dispokredit. Außerdem beantragte ich ein eigenes privates Girokonto bei einer Online-Bank.
Ein Gemeinschaftskonto wird es nicht wieder geben. Unsere Restschuld für unseren Hauskredit bei der Postbank wurde abgelöst. und wir wechselten zu einer Online Bank. Wir erstatteten im Juli 2016 Strafanzeige bei der Polizei gegen Mitarbeiter des Hauptzollamtes Magdeburg und der Postbank
Am 23. August 2016 schrieb ich erneut an die Leiterin des Hautzollamtes Magdeburg einen Beschwerdebrief:
Beweis: Einschreiben an die Leiterin des Hauptzollamtes Magdeburg, Frau Dorothee Deutschen vom 23.08.2016.
Nur einen Tag später, am 24. August 2016 erhielten wir ein Antwortschreiben des Hauptzollamtes Magdeburg. In einem Satz teilte uns Frau Dorothee Deutschen mit, die Kontopfändung sei aufgehoben. Unsere beiden Konten bei der Postbank blieben jedoch weiterhin gesperrt. Das Hauptzollamt gab die Information der Aufhebung der Kontosperre nicht weiter.
Auch Frau Dorothee Deutschen reagierte nicht auf meine Zahlungsaufforderung zum 01. September 2016. Ein Mitarbeiter der Deutschen Postbank informierte mich Anfang September 2016, dass mein Konto gekündigt sei, und ich solle den noch fälligen Dispo-Kredit umgehend bezahlen. Wir hatten jedoch unsere EC-Karten in unserem letzten Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Strauß zurück geschickt.
Ich schrieb nochmals an Herrn Frank Strauß von der Postbank und informierte Ihn, dass die Kontopfändung aufgehoben sei. Ich unterbreitete Ihm den Vorschlag, beide Konten nochmals bis zum 31.12.2016 frei zu geben und uns die EC-Karten zurück zu schicken. Keine Reaktion von der Postbank. Dafür drohte man uns auch unser gemeinsames privates Konto zu kündigen. Den Restbetrag von fast 1000,00€ überwies die Postbank auf das Konto des Hauptzollamtes Magdeburg. Die Behörde informierte uns nicht über den Eingang des Geldes und überwies den Betrag auch nicht auf das neue Girokonto meiner Ehefrau Viola.
Ich rief bei der Postbank Abteilung Kontopfändung und auch bei der Anwaltskanzlei, die die Postbank eingeschaltet hatte an. Keine Reaktion. Wir warteten noch bis zum 29. September 2016.
Frau Dorothee Deutschen vom Hauptzollamt Magdeburg hatte weder den Betrag aus der Rechnung Nr. 50/2016 überwiesen, noch die 1000,00€ zurück überwiesen.
Somit bereitete ich einen gerichtlichen Mahnbescheid an Frau Dorothee Deutschen vom Hauptzollamt Magdeburg vor...
Fortsetzung folgt oder auch nicht?
Wir werden sehen.