Klageschrift gegen Herrn Holger Stahlknecht vom 01.12.2019
Strafanzeige gegen Holger Stahlknecht beim Verfassungsschutz 01.12.2019 Teil1
Das "Prinzip der Gewaltenteilung" ist der Grundpfeiler einer Demokratie. Wenn eine Einzelperson, eine politische Partei bzw. eine herrschende Familie (Vettern- und Cousinenwirtschaft) die vollständige Kontrolle über die drei Staatsgewalten besitzt, dann ist der "Rechtsstaat" in Gefahr. Nach dem Grundgesetz Artikel 20 ist jeder Deutsche verpflichtet, Widerstand dagegen zu leisten, wenn andere "Abhilfe nicht möglich" ist.
Ich bin Deutscher Staatsangehöriger mit Abstammung bis in das Jahr 1910 väterlicher und mütterlicher seits. Am 20.08.1990 habe ich als Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes abgelegt.
Studium an einer rennomierten Universität der weltweit anerkannten
sozialistischen DDR, der Martin-Luther Universität Halle (Saale).
Bescheidene Frage an das Bundesverfassungsgericht: "Warum wird dieser
Akademiker Abschluss" in keiner Weise in der kapitalistischen BRD 2.0 nicht
für die Rentenberechnung berücksicht?
Ich bin Deutscher Staatsangehöriger, kein durchgeknallter Reichsbürger
oder linker oder rechter Extremist. Artikel 33 Grundgesetz:
"...Jeder Deutsche hat in jedem Lande auch in der sozialistischen DDR
die gleichen staatbürgerlichen Rechte und Pflichten..."
Abschlusszeugnis POS: Bereits hier "Elektronikfachmann" in der
Optimierung von Transistorverstärkern. 1981 IT Fachmann der
Generation Steve Jobs, Steven Wosniak, Bill Gates.
Beamter als Studienrat 1997. Oberstudienrat bis zu meiner
Pensionierung am 20.08.2019
NDPD als Blockpartei in der DDR! Hier vereint deutsche Traditionen von Wehrmachtsoffizieren
und Anhängern des Nationalsozialismus, mit Ausnahme von "Kriegsverbrechern".
Mitgliedsbuch der NDPD vom 19.04.1984
Abgeordneter der NDPD im Kreistag von Klötze.
Noch Fragen, Herr Holger Stahlknecht (West-CDU) zu meiner Abstammung? Ich bin
nachweislich Deutscher, Sie offensichtlich nicht. Ich weigerte mich in die SED einzutreten
und lehnte kategorisch eine Mitarbeit im MFS der DDR ab, obwohl ich
Flugzeugtechniker im JBG31 war.
Und stand nicht wie Angela mit den SED Größen auf der Bühne zum 40. Jahrestag der DDR.
Und nun bin ich echt gespannt auf meine Stasi-Unterlagen und auch auf
meine Unterlagen vom Bundesamt für Verfassunsschutz.
Es dürfte schwer sein zu erklären, warum man mich nicht hier in Sachsen-Anhalt
in den Staatsdienst als Beamter aufnahm. Ich kann es mir nur so erklären, dass
meine Gegner von damals, ganz schnell die Seiten gewechselt haben.
Die drei Gewalten sind: .
1. Legislative -> Gesetzgebende Gewalt, z.B. auf a) Bundesebene, den Deutschen Bundestag und b) den Bundesrat als Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder und
2. Exekutive -> "Vollziehende Gewalt", z.B. die Bundesregierung sowie alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, z.B Landesverwaltungen, wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Justizvollzugsanstalt, Finanzamt, Hauptzollamt. Aber auch Kreisverwaltungen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, sowie ehrenamtliche Kreistage und Gemeindeverwaltungen.
Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlang:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 20
Auf Internationaler Ebene gilt die EU Menschenrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte. So garantiert Artikel 6: "Unschuldsvermutung" jedem Menschen, ein Recht auf ein faires Verfahren:
- dem Recht eines Jeden auf unverzügliche Information über die Vorwürfe, deren er beschuldigt wird, und zwar in einer von ihm gesprochenen Sprache;
- der Gewährleistung einer effektiven Vorbereitung, insbesondere die Gewährleistung einer sowohl zeitlich als auch von tatsächlichen Gegebenheiten her ausreichenden Vorbereitungsmöglichkeit;
- das Recht auf eine Verteidigung: Jeder Beschuldigte muss die Möglichkeit erhalten, sich gegen einen Strafvorwurf effektiv zu verteidigen. Hierzu hat auch jeder Beschuldigte das Recht auf einen Anwalt, wenn er dies wünscht, notfalls auch auf Kosten des Staates; Artikel 6 Abs. 3 lit. c) beschreibt insoweit ein Wahlrecht des Angeklagten: er kann sich selbst verteidigen, einen Verteidiger bestellen oder, falls er nicht über die finanziellen Mittel verfügt und dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich erscheint, die Bestellung eines Pflichtverteidigers auf Kosten der Staatskasse verlangen.
Artikel 6 Abs. 3 EMRK beschreibt hier eine absolute Wahlmöglichkeit des Angeklagten: er kann sich eines Verteidigers bedienen, muss dies jedoch nicht. Artikel 6 Abs. 3 EMRK gewährleistet vielmehr auch das Recht eines jeden Angeklagten, sich selbst zu verteidigen. - das Recht einer effektiven Beweisführung durch Zeugen: der Angeklagte hat das Recht, alle Belastungszeugen zu befragen. Er hat darüber hinaus aber auch das Recht, die Ladung von Entlastungszeugen unter den gleichen Bedingungen zu verlangen, wie sie für Zeugen der Anklage gelten;
- das Recht auf einen Dolmetscher, falls er die Verhandlungssprache nicht spricht oder nicht versteht. Gefordert ist hierbei ein Sprachverständnis, dass eine effektive Verteidigung ermöglicht. Wenn dies für einen Angeklagten zweifelhaft erscheint, ist in jedem Fall ein Dolmetscher hinzu zu ziehen.
Quelle: https://www.menschenrechtskonvention.eu/recht-auf-ein-faires-strafverfahren-9325/
3. Judikative -> bezeichnet die "richterliche Gewalt im Staate" In Rechtsstaaten und Demokratien wird die Judikative durch unabhängige Richter (Geschlechtsneutral) ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden. Die "Unabhängigkeit der Gerichte" bedeutet, dass Richter sich nicht durch Regierung (Exekutive) und Parlament (Legislative) beeinflussen lassen. So könnte in einem Rechtsstaat und einer Demokratie auch ein Richter das Staatsoberhaupt eines Landes anklagen, wenn dieses gegen geltendes Recht und Gesetze verstoßen hat. Auch ein Berufsrichter ist neben seiner Tätigkeit eine Privatperson. Er/Sie hat sich an Gesetze und Regeln zu halten.
In einem Unrechtsstaat und einer Diktatur z.B. Nationalsozialismus 1933-1945, wurde die Judikative unter anderem dazu missbraucht politische Gegner der regierenden Staatspartei (NSDAP) bzw. eines Alleinherrschers, Diktators ohne fairen Gerichtsprozess abzuurteilen (Volksgerichtshof unter Freisler). Nach dem Rechtsstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutsch.
Nun stellt sich jedoch die Frage: "Wer entscheidet in einem Land darüber, wer Richter werden kann und wer nicht?" Im Nationalsozialistischen Deutschland, in der Deutschen Demokratischen Republik und auch in der Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung (BRD 2.0) entscheidet faktisch die "Exekutive", wer Richter wird und wer nicht.
Es sind somit Personen, die einer regierenden Partei (NSDAP, SED, CDU) bzw. der herrschenden politischen Klasse (Sozialismus, Kapitalismus) angehören. Somit ist auch die BRD 2.0 faktisch ein Unrechtsstaat bzw. eine Diktatur. Bezüglich der beiden gesellschaftlichen Blöcke leben wir in einer Zeit, bei der sich zwei Diktaturen gegenüber stehen: 1. Die "Diktatur des Kapitalismus". 2. Die "Diktatur des Sozialismus".
Zwar heißt es im Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dies trifft jedoch nicht für die BRD 2.0 zu, denn hier geht die Staatsgewalt von den Organen der Exekutive aus. Beispiele: 1. Umweltaktivisten demonstrieren gegen das Wettrüsten und werden von Polizei-Beamten nieder geknüppelt. 2. Mörder wird von der Kriminalpolizei ermittelt und von der Staatsanwaltschaft angeklagt. 3. Ein Beamter Jens Beckhausen vom Hauptzollamt Magdeburg überfällt am 11. September 2018 das Rentnerehepaar Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft mit Enkel Jonas (4 Jahre), ohne Vollstreckungstitel und ohne richterliches Urteil und auch ohne Gefahr in Verzug.
Er bringt 7 schwer bewaffnete Beamte mit, die sich weigern, die Ausweisdokumente vorzuzeigen. Und obwohl der Hausherr Horst-Gerhard Düsterhöft nachweisen kann, dass seine Firma 2009 definitiv keine Schulden von 17.000 EUR bei einem kapitalistischen Konzern, der sich DAK Krankenkasse (Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher, Andreas Storm) nennt, haben kann, verschaffen sich die 8 bewaffneten Unbekannten Zutritt zur Wohnung, legen dem Hausherrn Handschellen an, setzen das Kind auf das Sofa, schalten den Fernseher an. Währenddessen durchwühlen sie Schubladen und Schränke und machen sogar nicht Halt vor dem Schlafzimmer und den Büro der Firma DÜSTI's Computer-Shop.
Sie verweigern der Familie Düsterhöft, den Anruf eines Rechtsvertreters und vermeiden es auch peinlichst Zeugen hinzuzuziehen. Sie entnehmen bewusst auch Geld- und Sachwerte, die dem zu Unrecht Beschuldigten Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft (Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand, IT-Fachmann, CEO der Firma DÜSTI's Computer-Shop) gar nicht gehören.
Die Eindringlinge erhielten vor dem Eindringen Einsicht in die Steuererklärung aus dem Jahre 2009 mit einem Gewinn von 2.500,00EUR. Der zu Unrecht Beschuldigte, konnte nachweisen, dass er als Unternehmer privat, bzw. freiwillig versichert war. Der beschuldigte konnte Nachweisen, dass er zu der Zeit noch als Existenzgründer in der Gründerphase war und einer Lehrgang der von der Arbeitsagentur Haldensleben finanziell unterstützt wurde absolvierte.
Der zu Unrecht Beschuldigte konnte nachweisen, dass sein Schufa Score zu der Zeit mit 98,6% tadellos war. Der Bürgel Index seiner Firma wurde mirt 2,1 als tadellos bewertet. Der infoscore Data GmbH Index der Firma wies eine Zahlungssicherheit von 99% aus. Die Besucher weigerten sich die Vorgesetzte Chefin des Hauptzollamts Magdeburg, Frau Dorothee Deutschen (West-CDU) bzw. die Vorgesetzte Ministerin Frau Anne-Marie Keding (West-CDU) bzw. den Innenminister von Sachsen-Anhalt, Herrn Holger Stahlknecht bzw. den angeblichen Auftragggeber für den "Durchsuchungsbefehl", den Richter Robert Mersch, vom Amtsgericht Haldensleben, bzw. den Vorsitzenden Direktor des AG Haldensleben, Herrn Heimo-Andre Petersen anzurufen und sich vor Eindringen in die Wohnung die "Rechtmäßigkeit der Maßnahme" bestätigen zu lassen.
Demzufolge liegen hier diverse Straftaten (Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, unterlassene Hilfeleistung, Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB, falsche Verdächtigung, Diebstahl, bewaffneter Raub, Sippenhaft (Form der Kollektivhaftung in der NAZI-Diktatur) von unbeteiligten Familienangehörigen, Entzug von Minderjährigen, Staatsgewalt gegen Zivilpersonen, fahrlässige Körperverletzung unter Einsatz von scharfen Waffen, Nötigung und anschließend noch Erpressung vor.
Der Anführer der bewaffnetetn Bande ein Jens Beckhausen wie sich später heraus stellte, drohte der Familie Düsterhöft, die Sachen Gewinn bringend zu veräußern. Er drohte auch, nochmals wieder zu kommen und in die Wohnung auch unter Anwendung von Gewalt einzudringen. Ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte im Sinne des Grundgesetzes, Artikel 1, 13, 20, 33, 101,103 usw.
Unter den gestohlenen Sachen war auch Eigentum meiner Ehefrau, unserer Enkelkinder und von Kunden meiner Firma. Besonders schwerwiegend auch Gegenstände, die von richtigen Beamten nicht gepfändet werden dürfen: z.B
1. PKW der Ehefrau VW Touran Farbe Blau, Amtliches Kennzeichen BK-GD1954, welches für Taxi Dienste, Kundenbesuche, zur Fahrt zu Gerichten usw. verwendet wurde gestohlen. Der PKW ist mit Autogas ausgestattet. Der Wert des KFZ beläuft sich auf 8.000,00 EUR. Für sachdienliche Hinweise zum Verbleib des KFZ setze ich einen Finderlohn von 800,00 EUR aus.
2. Diebstahl von 3 Charles-Darwin Bänden, meiner "Bibel" als Atheist für die Andacht und für wissenschaftliche Zwecke. Unpfändbare Sachen § 811 StPO. Für sachdienliche Hinweise zur Privatanschrift des Haupttäters Jens Beckhausen, setze ich eine Belohnung von 500,00 EUR aus. Für die Angabe der Privatanschrift der Frau Dorothee Deutschen, setze ich ebenfalls eine Belohnung von 500,00 EUR aus meinem Firmenvermögen aus.
3. Nachfolgend die Listen der gestohlenen Sachen. Ich weise darauf hin, dass unter den gestohlenen Sachen auch Eigentum meiner Firma ist, das ich Gewinn bringend verkaufen müsste. Der geamtwert beläuft sich auf 17.000,00 EUR. Dadurch entgehen dem Finanzamt Haldensleben Steuern in Höhe von 3.230,00 EUR, die von angeblichen Staatsbediensteten der Regierung Haseloff/Stahlknecht/Keding unterschlagen wurden.
Als Verantvortungsvoller Staatsbürder klage ich an, Herrn Holger Stahlknecht (West-CDU). Er trägt als Innenminister die Verantwortung über sämtliche Staatsbedienstete im Bundesland Sachen-Anhalt. Ich fordere eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 17.000,00 EUR zugunsten meiner Firma. Die fällige Mehrwertsteuer wird an das Finanzamt Haldensleben abgeführt und in meiner Steuererklärung von 2019 mit berücksichtigt.
Gleichfalls stelle ich den Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen den Herrn Holger Stahlknecht (West-CDU) ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten. Ich klage an der Mittäterschaft die Leiterin des HZA Frau Dorothee Deutschen (West-CDU), die Ministerin Frau Anne-Marie Keding (West-CDU), den Richter Robert Mersch, den Richter Heimo-Andre Petersen wegen Beihilfe zum bewaffneten Raubüberfall.
Ich reiche ein, nachfolgende Anklageschrift bzw. Klageerhebung zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts. Der den Unschuldigen Personen zugefügte Schaden wird auf 200.000,00 EUR angesetzt.
Seit dem Überfall versuchte ich bei den Beschuldigten einen "Sühneversuch" zu beantragen und eine außergerichtliche Lösung vorzuziehen. Dies wurde mehrmals abgeleht. In Anbetracht der politischen Beduetung dieses Rechtsstreits beantrage ich die Hauptverhandlung vor einem Gericht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen.
Als Privatkläger übernehme ich die Rolle des Staatsanwalts. Als weiteren Beklagten werden geladen: Herr Herbert Rebscher und Herr Andreas Storm, Vorstandsvorsitzende der DAK Krankenkasse Hamburg.
Nachfolgend die Klageschrift, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 01.12.2019 per eMail zugestellt wurde. Pressevertreter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. In Anbetracht des Umfangs der Anklage beantrage ich einen politisch, neutralen, parteilosen Rechtsanwalt auf Kosten des Staates, Bundesrepublik Deutschland. Ich beantrage eine öffentliche Verhandlung. Nachfolgend die gestohlenen Sachen und die Anklageschrift: