Privatklage §§ 347 -349 StPO gegen Herrn Beckhausen oder Rückgabe der gestohlenen Sachen...
Sehr geehrte Besucher, am 11. September 2018 standen 8 bewaffnete uns unbekannte Personen vor der Eingangstür unseres Hauses, in der Velpker Str. 11. Der Anführer der Gruppe, eine Person mit Nachnamen "Beckhausen" behauptete, er sei Angestellter des Hauptzollamt Magdeburg und wäre beauftragt eine "Hausdurchsuchung" durchzuführen. Er gab mir außerdem zu verstehen, dass er von seiner Vorgesetzten, einer Frau Dorothee Deutschen (Leiterin des Hauptzollamts Magdeburg) beauftragt wurde, Eigentum der Familie Düsterhöft bzw. der Firma DÜSTI's Computer im Wert von 17.000,00 EUR zu beschlagnamen, und mitzunehmen.
Ich forderte Ihn auf, seine Vorgesetze Chefin, die Frau Dorothee Deutschen anzurufen, um mir nochmals von Ihr bestätigen zu lassen, wer der Auftraggeber dieser illegalen Maßnahme wäre. Ich wies Ihn darauf hin, dass ich deutscher Staatsangehöriger und Oberstudienrat im Ruhestand sei und dass ich bereits 1990 das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes als Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik abgelegt habe.
Ich zitierte den Artikel 1, 13, 20, 33 des Grundgesetzes und wies Ihn darauf hin, dass er gegen das Rechtsstaatsprinzip, den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Achtung der Grundrechte verstoßen würde. Ich gab Ihm zu verstehen, dass er als Beamter auch an diesen Diensteid gebunden sei und verlangte, die Vorlage seines Dienstausweises bzw. eines anderen gültigen Dokuments zur Einsicht. Er verweigerte mein Anliegen. Die 7 Begleiter (2 weibliche Personen), weigerten sich ebenfalls Ihre Ausweisdokumente vorzuzeigen.
Dann legte mir der Anführer "Beckhausen ohne Vorname" ein Schreiben des Amtsgerichts Haldensleben vor, auf dem der Name eines Richters "Mersch" stand. Der Vorname und die Unterschrift auf diesem "Durchsuchungsbefehl" fehlten. Schnell stellte es sich heraus, dass dieses Schreiben eine plumpe Fälschung war, welches eine Justizangestellte Müller ohne Vornamen, dem Herrn "Beckhausen ohne Vornamen" zukommen ließ. Es war eine plumpe Kopie einer Kopie ohne eigenhändige Unterschrift der Justizangestellten und ohne Dienstsiegel auf der Rückseite des 2. Blattes.
1. Das "Hauptzollamt Magdeburg" ist eine staatliche Behörde (Exekutive).
2. Der Staat hat die Grundrechte eines jeden Menschen zu schützen.
3. Der Grundsatz der "Gewaltenteilung" dient der Hemmung und Kontrolle staatlicher Macht.
4. "Gerhard Düsterhöft" heiße ich nicht! Ein Beweis dafür, dass dieser Überfall ganz
andere Ziele verfolgte, nämlich mich zu provozieren, in mein Haus einzudringen
und mir Straftaten anzulasten. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte und
die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
5. Sie sprechen von einem "vollstreckbaren Schuldtitel". Nach 1 Jahr habe ich immer noch nicht
diesen Schuldtitel gesehen! Und die Frau Dorothee Deutschen, die Anne-Marie Keding und auch der
Holger Stahlknecht konnten mir bis heute keine beglaubigte Kopie dieses "Schuldtitels"
vorlegen. Es ist doch ganz einfach, diesen ganzen Mist endlich zu beenden!
Legen Sie mir bitte den "Schuldtitel" des mir unbekannten Gläubigers vor!
Der Typ Jens Beckhausen behauptet ja, es wäre eine Angestellte der DAK Krankenkasse,
die Ihnen den Auftrag gegeben hat. Der Vorstandsvorsitzende ist der Herr Andreas Storm.
Legen Sie mir Beweise für meine Schuld aus dem Jahre 2009 über 17.000,00 EUR vor!
Geben sie mir den Namen Ihres Auftraggebers bei der DAK Krankenkasse. Sie kommen aus
der Nummer nicht mehr raus. Ihre Freunde und Mitstreiter bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg,
beim Ministerium des Innern, des Hauptzollamts Magdeburg und des Landgerichts Magdeburg und des
Amtsgerichts Haldensleben werden Ihnen Herr Jens Beckhausen auch nicht mehr
lange beistehen können. Zwingen Sie mich nicht, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Parlamentarier
der Linken, der Grünen und der AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.
Ich habe auch Kontakte mit privaten und öffentlich rechtlichen Medien aufgenommen.
Nochmals, auch für alle genannten Personen einschließlich Herrn "Beckhausen" ganz einfach erklärt:
Eine Staat der die Grundrechte seiner Bürger verletzt, ist eine "Diktatur". Wenn ein Bürger, die
die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellt, bin ich als Deutscher
Staatsbürger nach dem Grundgesetz, Artikel 20 verpflichtet mich dagegen zu wehren,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Und ein weiterer Schuldner meiner Firma, der Richter Jörg Engelhart
vom Landgericht in Magdeburg, wird Ihnen diesmal definitiv nicht beistehen.
Werter Herr Minister Holger Stahlknecht (West-CDU), erklären Sie bitte Ihre Angestellten,
dem Herrn Jens Beckhausen und der Frau Dorothee Deutschen, dass auch in Sachsen-Anhalt die
freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gilt.
Werter Herr Minister Stahlknecht, nun sind ja Sie der Vorgesetzte, der von mir beschuldigten Personen.
Steht für mich die Frage: Müsste ich dann nicht den Herrn Minister Stahlknecht wegen
Vernachlässigung seiner Fürsorge- und Aufsichtspflicht gegenüber den Beschuldigten anklagen?
So Herr Minister Stahlknecht, ich verlange von Ihnen sich zu meinen Anschuldigungen zu äußern.
Termin bis 20.09.2019
Ihre Antwort werde ich auf meiner Website veröffentlichen.
So, und das ist das zweite Blatt diesen "Persilscheins" mit Name des Richters (Robert) Mersch.
Oder ist die Justizangestellte Frau Müller eine Mittäterin, die dem Jens Beckhausen
einfach dieses Blanko-Formular ausgestellt hat?
Dann wäre das "Urkundenfälschung", eine Straftat, für die ich Sie Werte Frau Müller
zur Verantwortung ziehen werde. Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf und erklären
Sie mir die Zusammenhänge. Bei den Privatklagen §§ 374 - 394 StPO gegen den Jens Beckhausen und gegen
den Herrn Andreas Storm, werde ich Sie definitiv als Zeugin unter Eid aussagen lassen.
Der Richter Robert Mersch könnte sich rausreden, dass er von der ganzen Sache gar nichts gewusst hat.
Denn schließlich fehlt ja seine Unterschrift unter dem "Durchsuchungsbefehl".
Und auch beim letzten Besuch bei der Rechtspflegerin in Nebenzimmer der Frau Müller konnte mir
diese Person auch nicht das Original des "Durchsuchungsbefehls" vorlegen.
Werte Frau Justizangestellte Müller, somit sind Sie die "Kronzeugin" für diesen
Polit-Krimi. Ganz ehrlich, ich würde an Ihrer Stelle nicht mehr ruhig schlafen können.
Auch Sie kommen aus der Nummer nicht ungestraft davon. Nun kommt noch dazu, dass ich mich als
Richter beim Verwaltungsgericht in Magdeburg am 30.08.2019 beworben habe.
Und wie gesagt, bei der Privatklage übernehme ich die Rolle des "Staatsanwalts".
Ihre drei vorgesetzten Richterinnen und Richter Gebauer/Petersen/Mersch haben bei
mir Schulden in Höhe von fast 10.000,00 EUR. Wenn sich herausstellen sollte, dass Sie
die eigentliche Übeltäterin sind, weil Sie Ihren Job vernachlässigt haben, wird es ganz schön teuer für Sie.
1. Mein Vorname, Name stimmte nicht mit meiner Geburtsurkunde und dem Staatsangehörigkeitsausweis überein. Ich heiße "Horst-Gerhard Düsterhöft" in all meinen Verträgen. Der Name "Gerhard Düsterhöft" taucht bei Google ca. 20.000 Mal auf.
2. Als "Gläubiger" war das Hauptzollamt Magdeburg eingetragen. Völliger Unsinn, der Staat soll seine Bürger schützen und nicht überfallen und bestehlen. Für Diktaturen ist das typisch. Ein Staatsbediensteter "Beckhausen" ist Angestellter der CDU geführten Landesregierung des Herrn Reiner Haseloff und Holger Stahlknecht. Das "Rechtsstaatsprinzip" gewährleistet vor allem, dass Regierung und Verwaltung und auch seine Angestellten im Hauptzollamt Magdeburg die Gesetze einhalten und das es einen gerichtlichen "Rechtsschutz" bei "Rechtsverletzungen" durch die öffentliche Gewalt (Exekutive) gibt.
Somit hätte auch der Richter Mersch (Vorname Robert) vom Amtsgericht Haldensleben wissen müssen, dass er als Richter die "Unabhängigkeit" der Gerichte respektieren muss! Angestellte der West-CDU geführten Regierung Haseloff/Stahlknecht können nicht einen Richter Robert Mersch vom Amtsgericht Haldensleben kontrollieren und beauftragen, einen Durchsuchungsbefehl (Persilschein) gegen Zivilpersonen auszustellen.
Werter Herr Richter Robert Mersch, an dieser Stelle nochmals die Frage: "Wer hat Sie als Richter beim Amtsgericht Haldensleben eingestellt, wenn Sie solche elementare Dinge nicht wissen?"Ich hatte Ihnen schon mehrmals mitgeteilt, dass Sie sich mir erklären sollen! Hatten Sie Kenntnis von dem Überfall am 11.09.2018 oder wurde die Justizangestellte Frau Müller nur dazu genötigt, diese Urkundenfälschung (Persilschein) dem Auftraggeber "Beckhausen" oder vielleicht sogar einer ganz anderen Person im Hintergrund auszustellen?
Wie leicht es ist, diesen "Durchsuchungsbefehl" zu fälschen, zeigen die nachfolgenden Abbildungen, Anlagen DB1 und DB3. Ohne Unterschrift des Richters und Beurkundung mit original Unterschrift der Justizangestellten Müller ist dieses Blatt in keiner Weise rechtlich bindend und schon gar kein Grund gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1, 13, 20, 101, 103 usw.) zu verstoßen.
Schuldnerin, Frau Richterin "Ingrid Gebauer", Amtsgericht Wolmirstedt.
Schuldnerin, Frau Ministerin, "Anne-Marie Keding ", Amtsgericht Wolmirstedt.
3. Werter Richter Robert Mersch, Sie stellten einen "Durchsuchungsbefehl" für unsere Wohnung aus, einfach so, ohne richterliches Urteil und ohne Vollstreckungstitel eines Gerichts. Auch dies ist eine Verletzung des Grundsatzes der "Gewaltenteilung".
Wer ist nun eigentlich der "Gläubiger" dem ich so 17.000,00 EUR schulden soll? In dem "Durchsuchungsbefehl" ist kein "Gläubiger" kein "Gerichtsurteil" kein "Vollstreckungstitel" und auch kein Schuldbetrag enthalten. Heißt im Umkehrschluss, dass Sie einfach so gegen einen unschuldigen Bürger Und, als richtiger Richter sollten Sie eigentlich wissen, dass das Amtsgericht maximal eine Schuld von 5.000.00 EUR pfänden lassen darf. Aber auch nur dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil einer Vollstreckungsgerichts vorlieg.
Der Justizangestellten, Frau Müller kann ich erst einmal keine Vorwürfe machen, dass sie dem Herrn "Beckhausen" dieses Zettelchen abkopiert und mitgegeben hat. Die ist kein Akademiker und kuscht, wenn ein Rechtsanwalt oder leitender Beamter bei Gericht erscheint. Vor 14 Tagen brachte ich meine Privatklage §§ 374 -394 StPO gegen die Richterin Miriam Soehring von Landgericht Magdeburg zum Amtsgericht Haldensleben. Ich hatte auch die beiden gerichtlichen Mahnbscheide bzw. Vollstreckungsanträge gegen der Richter Heimo-Andre Petersen und der Richter Robert Mersch mit dabei und wollte diese abgeben.
Und die nette Dame am Einlass schickte mich auch gleich in die oberste Etage zu Frau Müller. Ich wollte diesbezüglich auch ein Gespräch mit Ihr führen, und mir das Original des Durchsuchungsbeschlusses des Richters Robert Mersch mit seiner Unterschrift vorlegen zu lassen. Aber sofort wurde ich von einer "Rechtspflegerin", deren Namen ich vergessen habe, im benachbarten Zimmer abgefangen. In dem nachfolgenden Gespräch verstrickte sich diese Person immer wieder in Widersprüche !
Ich fragte nun auch die Rechtspflegerin, vor welchem Gericht ich nun meine Schuldner, die Richter Heimo-Andre Petersen, den Richter Robert Mersch und die Richterin Ingrid Gebauer anklagen müsste? Das Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt wäre somit für die Verhandlung zuständig. Aber welcher Richter/Richterin/Rechtspfleger würde hier den Vorsitz übernehmen, um gegen seine eigenen Richterkollegen den Gerichtsprozess zu führen?
Einen einheimischen Richter/Richterin/Rechtspfleger aus Sachsen-Anhalt würde ich nicht finden. Oder ich könnte sämtliche Richterinnen/Richter/Rechtspfleger wegen Befangenheit ablehnen. Und wieder würde ich mich auf die "Unabhängigkeit der Gerichte" berufen. In diesem Fall würde ich auch keinen einzigen Rechtsanwalt hier in Sachen-Anhalt finden, der mich in einem Rechtsstreit gegen einen Richter/Richterin unterstützen würde.
Bestes Beispiel dafür ist der Rechtsanwalt Wolfgang Paul aus Klötze. Als ich Ihn bat gegen den Herrn "Beckhausen" eine Klage zu führen, verweigerte er sich meinem Anliegen. Und auch die Klage gegen seinen Rechtsanwaltskollegen Thomas Köhler aus Oebisfelde verweigerte er. Aber der Typ war dann so frech, mir fürs "Nichts-Tun" unter Nutzung meiner drei Aktenordner voll mit Beweisen, Klageschriften und Unterlagen, mir eine Rechnung von 2.000,00 EUR zu präsentieren.
Und der Typ verklagte mich sogar vor dem Amtsgericht Haldensleben? Und wer war auch hier wieder die Vorsitzende Richterin? Richtig, das war auch diesmal die Frau Ingrid Gebauer, die ich bereits mehrmals wegen Befangenheit abgelehnt hatte. Ihre Richterkollegin, die Frau Dorothee Schnittger setze die Frau Ingrid Gebauer jedoch post wendend wieder ein. Das Stärkste jedoch war, dass die Frau Ingrid Gebauer auch meine eigene Klage gegen den Wulfhard Peters zur Rückzahlung der von mir gezahlten Mietkaution über 1 Jahr in die Länge zog um mir dann am 28.02.2019 mitzuteilen, dass mir diese Mietkautionsrückzahlung gar nicht zusteht.
Ist schon echt verrückt an diesem Amtsgericht in Haldensleben/Wolmirstedt, da hat der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft Anspruck auf die Rückzahlung der Mietkaution. Er verfügt einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht Aschersleben über die Rückzahlung der Mietkaution. Eigentlich ein klarer Fall. Warum sollte der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft den Herrn Wulfhard Peters auch verklagen, wenn er gar keinen Grund hätte?
Nur so viel, die eigentlich Schuldige in diesem Rechtsstreit ist nicht der Wulfhard Peters sondern die Richterin Miriam Soehring, die mich zwei Monate nach Räumung des Mietobjekts, Gardelegener Str. 9 nötigte, zum 23.02.2018 zu einer "Güteverhandlung" vor dem Landgericht Magdeburg zu erscheinen um mir dann mitzuteilen, dass ich trotz Anwesenheit ein "Versäumnisurteil" erhalten werde. Nur sonderbar, dass ich ja pünktlich erschienen war und sogar meine Ehefrau als Rechtsbeistand mitbrachte.
Der damalige Kläger, Herr Wulfhard Peters war jedoch nicht persönlich erschienen, obwohl in der Klageschrift vom 1.12.2017 persönliches Erscheinen von der Justizangestellten Schulenburg verlangt war. Richtig! Vor diesem Landgericht Magdeburg und auch beim Amtsgericht in Haldensleben, sind es stets die Justizangestellten, die darüber entscheiden, ob man schuldig ist oder nicht.
Nun ja die Privatklage gegen die Richterin Miriam Soehring hatte ich am 27. August beim Amtsgericht in Haldensleben eingereicht. Ich wundere mich nur, dass ich bis heute keine Rückmeldung erhielt, wie wir nun in dieser Rechtssache verfahren wollen. Und auch meine Privatklagen gegen den Herrn Jens Beckhausen (09.07. 2019) und gegen den Herrn Andreas Storm (10.07.2019) gegen den Herrn Jörg Krampe (15.08.2019) sind schon längst überfällig. So wird mir wohl oder übel nichts anderes übrig bleiben, meine Klageschriften auf meinen Webseiten der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Ja und auch die Monierungsantworten zu den Schuldnern "Jörg Krampe", "Jörg Engelhart", "Ingrid Gebauer", "Thomas Köhler" und "Jens Beckhausen" sollte ich ja bereits zum Amtsgericht nach Aschersleben zurück senden. Nun erhielt ich auch bereits eine Mahnung vom Amtsgericht Aschersleben die Gerichtsgebühren zu bezahlen. Hab ich auch getan. Und nun, wie soll es weiter gehen, werte Schuldnerinnen und Schuldner der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft?
Ihr kennt sicher den Spruch: "Eine Krähe hackt der Anderen nicht die Augen aus." Bleibt für mich nur der Weg über die Privatklage gegen die benannten Schuldnerinnen, Schuldner vom Amtsgericht in Haldensleben/Wolmirstedt. Ich hatte der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Haldensleben und bereits auch mehrfach der Richterin Ingrid Gebauer zu verstehen gegeben, dass ich ein friedlicher Mensch bin.
Wäre ich eine psychisch labile Person, ein jähzorniger Mensch oder in der Tat ein Krimineller, der 17.000 EUR Schulden hat, dann hätte ich unzählige Male die Gelegenheit gehabt, mich bei sämtlichen Angreifern zu rächen. Ohne Probleme war es mir möglich mit zwei großen Taschen in das Amtsgericht Haldensleben und Wolmirstedt einzudringen. Ich hätte Waffen, Sprenstoff und sonst was mitbringen können. Ich hätte die Frau Gebauer und die Frau Müller angreifen und sie verletzen können. Als Chemiker hätte ich die Möglichkeit gehabt, giftige Chemikalien und Explosivstoffe im Gericht zu deponieren.
Als IT-Experte hätte ich überall "Spionagewanzen" anbringen können, denn ich hatte Zugang zu sämtlichen Räumen, ohne Kontrolle. Ich hatte Zugang zum Netzwerk des Gerichts und hätte mit Trojanern das ganze Gericht lahm legen könne.
Leute, das was hier an Euren Gerichten abgeht ist so leichtsinnig, dass man die Verantwortlichen Direktoren, Herrn Heimo-Andre Petersen und die Frau Dorothee Schnittger umgehend entlassen müsste. Es ist jedoch ein Zeichen auch dafür, dass Sie selbst von meiner Unschuld überzeugt sind, sich jedoch nicht trauen diesen ganzen Spuk endlich zu beenden!
Kennt Ihr den Film "Die Truman-Show" ich komme mir in der Tat so vor, wie diese Person, an der sich andere ergötzen. Und jeder, wartet auf meinen Webseiten, wann der nächste Beitrag von mir erscheint. Werte Damen und Herren, die ich in diesem Beitrag beim Namen benannte, wollt Ihr wirklich, dass ich diesen ganzen Unsinn der Öffentlichkeit mitteile? Wollt Ihr, dass ich diese Privatklagen durchziehe? Wollt Ihr dass ich die gerichtlichen Mahnverfahren gegen Richterinnen, Richter, Rechtsanwälte und Staatsbedienstete des Landes Sachsen-Anhalt bis zum bitteren Ende durchziehe?
Ich hatte 2008 das Land Sachsen-Anhalt und meinen früheren Arbeitgeber das Kultusministerium Magdeburg (Willems, Leimbach, Seegebarth, Kölsch, Leabe, Reinhard usw.) verklagt und in 2. Instanz gewonnen. Was sollen die Bürger von Euch denken, wenn Autoritäten plötzlich als Angeklagte und Schuldner vor Gericht erscheinen müssen?
So, an dieser Stelle möchte ich meinen Beitrag beenden. Die Klageschriften und sonstige Dokumente werde ich noch nicht im Internet veröffentlichen. Dem Herrn Jens Beckhausen gebe ich nochmals die Frist, bis zum 20. September 2019 die gestohlenen Sachen zurück zu bringen und sich bei meiner Ehefrau und der Familie des kleinen Jonas H. zu entschuldigen. Unter den gestohlenen Sachen sind Artikel, die ich steuerlich verbuchen muss. Und auch die Rechnungen aus dem Jahr 2018 von den Herren Heimo-Andre Petersen, Robert Mersch, Wulfhard Peters und Thomas Köhler muss ich in meine Steuererklärung einbuchen.
Durch den Diebstahl des Firmeneigentums durch den Herrn Jens Beckhausen entsteht ein steuerlicher Verlust von ca. 5.000,00 EUR! Dazu kommt auch der Diebstahl des blauen VW Touran, BK GD1954 mit Autogas, im Wert von 6.000.00 EUR. Die Leihgebühr von 2.000,00 EUR für ein Ersatzfahrzeug (12.09.2018 - 15.10.2018) erhielt die rumänische Familie Flori, bereits von mir aus meinem Firmenvermögen. Dann der Kauf eines Autos von 8.000,00 EUR durch eine Kundin, die es mir freundlicher Weise zur Verfügung stellte und mit dem ich bis heute Taxi-Dienste und Kundenbesuche und auch Fahrten zu den Gerichten bestreite.
Ich hatte den Angreifern am 11.09.2018 klar und deutlich mitgeteilt, dass ich als Geschäftsmann mir jeden Cent zurück holen werde. Ich habe Ihnen jedoch auch mitgeteilt, dass ich durchaus bereit wäre, den Spuk zu beenden und meine sämtlichen Klagen zurück zu ziehen, wenn wir unser gestohlenes Eigentum zurück bekommen würden.
Der Hauptschuldige ist die DAK-Krankenkasse, denn die steht ganz am Anfang und hat den Auftrag an das Hauptzollamt Magdeburg gegeben. Hier kenne ich keine Gnade und den Vorstandsvorsitzenden dieser Firma, Herrn Andreas Storm und seinen Vorgänger Herbert Rebscher werde ich definitiv auf Schadenersatz (50.000,00 EUR) verklagen!
Frist, bis zum 20. September 2019, Rückführung der gestohlenen Sach-und Geldwerte.
Einmalige Entschädigung von 10.000,00 EUR!
Auf 10.000,00 EUR Schadenersatz aufstocken. Zu zahlen von Frau
Dorothee Deutschen, Leiterin des Hauptzollamt Magdeburg.