Kriminellen Machenschaften von Exekutive und Judikative im Gerichtsbezirk Magdeburg
Privatklage gegen POLIZEI Bedienstete Kai Bobowski und Tim Rauhut wegen Hausfriedensbruch
Am Freitag den 13.05.2022 gegen 16:00 Uhr drangen zwei mir unbekannte Bediensteten der Firma "POLIZEI HALDENSLEBEN" ohne richterliche Legitimation, ohne Haftbefehl, ohne Vollstreckungstitel, in die Wohnung von Horst-Gerhard aus dem Hause Westphal/Düsterhöft ein und begingen schwere Straftaten. Der Geschädigte ist gebürtiger Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und per Abstammung Deutscher nach RuStAG Stand 1913 im Bundesstaat "Königreich Preußen". Der Geschädigte stellt hiermit klar, dass er kein Deutscher nach "Grundgesetz für die BRD", Artikel 116 Absatz 1, kein Personalangehöriger der Firma, Verwaltung, Staatssimulation, Pseudostaat "BRD" ist. Er ist nicht im Besitz des so genannten "BUNDESPERSONALAUSWEISES" der Firma "BRD 2.0", seit 03.10.1990 (Im Unterschied dazu die Firma "BRD 1.0" von Mai 1949-02.10.1990)". Er hat somit keine "JURISTISCHE PERSON" (Sache, Vermögensmasse von natürlicher Personen nach Wirtschafts- Handels- und Seerecht).
Teil 1: Anerkennung der Vaterschaft durch Karl Albert Westphal geboren am 09.11.1910 in Salzwedel. Eine Geburtsurkunde wurde mir vom früheren DDR Staat nicht ausgestellt.
Ich habe somit keine "Juristische Person" und unterliege auch nicht dem Besatzungs- und Verwaltungsrecht der Firma "BRD 2.0" seit 03. Oktober 1990 bis heute.
Erklärung: "BRD 1.0" von Mai 1949 bis 02.10.1990.
BRD - Staatssimulation -> "Bundesrepublik Deutschland".
DDR - Souveräner Staat ->"Deutsche Demokratische Republik"
Teil 2: Mit Anerkennung der Vaterschaft am 23.09.1954durch Karl Albert Westphal geboren am 09.11.1910 in Salzwedel, bin ich per Abstammung nach RuStAG Stand 1913 "Deutscher" in Bundesstaat "Königreich Preußen". Ich habe somit zwei Staatsbürgerschaften:
1. Gebürtiger DDR Staatsbürger (20.08.1954 in Salzwedel)
2. "Deutscher" per Abstammung nach RuStAG Stand 1913.
Teil 3: Anfechtung der Taufurkunde und des Familiennamens. In der Taufurkunde vom 10.04.1955 wurde nicht berücksichtigt, dass auch im Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR der Vater die Staatsbürgerschaft nach RuStAG Stand 1913 an den Sohn per ius sanguinis vererbt. Nach damaligen Gesetzen müsste ich somit "Horst-Gerhard Westphal" getauft worden sein.
Teil 4: Wehrdienstausweis der NVA der DDR als Unterfeldwebel mit Dienststellung Oberleutnant. 1. Kriegsgegner der "Bundeswehr" der BRD 1.0 und NATO
2. Kriegsgefangener seit 03.10.1990 der Söldnerarmee "Bundeswehr" und der Verbündeten in der NATO.
Teil 5: Diplomurkunde von Horst-Gerhard aus dem Hause Düsterhöft/Westphal.
Teil 6: Antrag zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach RuStAG Stand 1913 per ius sanguinis in einem Bundesstaat des "Deutschen Kaiserreich" auch "Deutsches Reich" von 1871 bis 1918. Beantragt im "Ausländeramt" bzw. "Amt für Migration" in Haldensleben, Bezirk Magdeburg, Staatsgebiet der DDR
Hinweise: 1. Das "Deutsche Reich" (1871-1918) ist nicht identisch mit dem im "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", Artikel 116, Absatz 1 definierten "...Deutschen Reich von 1937...". Hier wurde von der Staatssimulation, Firma, Verwaltung "BRD" unbewußt oder bewußt Geschichtsfälschung betrieben, denn der Zeitraum von 1933 bis 1945 wird auch als nationalsozialistisches "Drittes Reich" unter dem Diktator "Adolf Hitler" bezeichnet.
In dem vorliegen Rechtsstreit gegen Angestellte der Firma BRD 2.0 bzw. der Unterfirma "POLIZEI HALDENSLEBEN" (namentlich Kai Bobowski und Tim Rauhut und weitere Bedienstete als Mittäter) und die Auftraggeber der FIrma "STAATSANWALTSCHAFT MAGDEBURG" (namentlich Frank-Thomas Schulze und weitere Bedienstete als Mittäter). Wie nachfolgend durch Dokumente (Anerkennung der Vaterschaft durch Karl Albert Westphal, Taufurkunde, Wehrdienstausweis der Nationalen Volksarmee, Diplom, Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG Stand 1913) nachgewiesen, dass ich mit Erstellung und Bekanntgabe meiner Erklärung zum veränderten Personenstand als "natürliche Person gemäß § 1 des staatlichen BGB von 1900" zu betrachten bin.
Ich berufe mich somit auf gültiges, anwendbares Recht der früheren DDR, des RuStAG von 1913, der Haager Landkriegsordnung und der Internationalen Menschenrechte insbesondere Artikel 11 "Unschuldsvermutung" und Artikel 15 "Recht auf Staatsbürgerschaft" und nicht auf das Verwaltungsrecht, bzw. Firmenrecht bzw. die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der "BRD 2.0".
Typisches Beispiel für rechtlich wertloses Schreiben der Staatssimulation "BRD 2.0". Der "Vorname" und die lesbare "Unterschriften", sowie das Dienstsiegel fehlen. Eine Angestellte "HENSCHKE" ohne Vornamen (Juristische Person, Sache, Vermögensmasse) wird beauftragt, die rechtliche Verantwortung zu übernehmen. Der vorstehende Text bezieht sich mit keiner Silbe auf die Online-Strafanzeige, und die e-Mail die ich an die Firma "GENERALSTAATSANWALTSCHAFT" in Naumburg geschrieben hatte. Interessant nur der dumme Fehler der Geschäftsleitung dieser Firma, dass sie der Justizangestellten "HENSCHKE" die vollständigen Namen der beiden "POLIZEI-Täter" der Firma "POLIZEI" in Haldensleben mitgeteilt haben, die am 13.05.2022 die in meiner nachfolgenden Strafanzeige bezeichneten Straftaten zu verantworten haben.
Herzlichen Dank, liebe Frau "Henschke ohne Vornamen", dass Sie mir die vollständigen Namen der beiden Täter mit Schreiben vom 12.10.2022 mitgeteilt haben. Ich finde es jedoch nicht nett, dass Sie mir, obwohl ich mich als Beamter nach ius sanguinis als Oberstudienrat im Ruhestand, als Rechtsvertreter, als Mensch vorgestellt habe, einfach das Telefonat unterbrochen haben als ich Sie höflichst darum bat, mir Ihren Vornamen und auch den Vornamen und Familiennamen Ihres Auftraggebers mitzuteilen.
Aber keine Bange, das Telefonat wurde als Beweis aufgezeichnet. Außerdem müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dieses Schreiben von Ihnen erfüllt somit die Strafbestände der: a) Urkundenfälschung,
b) Strafvereitelung,
c) Verstoß gegen den Datenschutz (Die Angestellte "Henschke" benennt die beiden Täter der POLIZEI Haldensleben, nämlich "Kai Bobowski" und "Tim Rauhut".
d) Amtsanmaßung.
Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie selbst die rechtliche Verantwortung dafür, dass Sie diverse schwere Straftaten (Erpressung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Entführung, Beihilfe zur Freiheitsberaubung, Schwere Körperverletzung, Entzug von Minderjährigen usw.) nach dem Strafgesetzbuch (gültiges Recht nach RuStAG Stand 1913) verniedlichen und als "Beschwerde" kennzeichnen.
An Ihrer Stelle würde ich Ihnen dringenst empfehlen die rechtliche Verantwortung auf Ihren Auftraggeber zu übertragen. Als Angestellte und auch als Beamte, die es ja bekanntlich in der Staatssimulation, Firma "BRD 2.0" nicht gibt, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, wenn sie davon Kenntnis bekommen haben, dass in dieser Angelegenheit Ordnungswiedrigkeiten, Straftaten, durch die genannten POLIZEI-Täter begangen wurden bzw. die "Würde des Menschen" verletzt wurde. Siehe Auch "Grundgesetz für die BRD", Artikel 1.
Da die Täter und Mittäter jedoch selbst Angestellte der Firma, Treuhand-Verwaltung, Pseudostaat, Staatssimulation "BRD 2.0" sind, bitte ich um Amtshilfe bei der Verfolgung der Straftäter durch die "BRD 2.0" Strafverfolgungsbehörden bzw. die zuständige Gerichtsbarkeit der "BRD 2.0" oder falls nicht möglich, durch die zuständige Gerichtsbarkeit für das Territorium der früheren Sowjetischen Besatzungszone bzw. den Rechtsnachfolger, die Russische Förderation bzw. einen Rechtsvertreter der früheren DDR (07.10.1949-2.10.1990).
In Anbetracht dessen, dass ich ja als Akademiker, Diplomlehrer, Intellektueller, Parteiloser, Christ, Atheist in der DDR gelebt und gearbeitet habe, würde ich meine rechtlichen Angelegenheiten in diesem und allen weiteren Rechtsstreitigkeiten gegen die Beschuldigten Täter der Firma "POLIZEI" in Haldensleben (Gerichtsbezirk Magdeburg) selbst übernehmen. Dies ist mein gutes Recht, zumal ich mich selbst als Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg beworben habe und sämtliche Bedingungen auch erfüllt waren. Meine Ablehnung war wohl darauf zurück zu führen, dass ich als "Staatsbürger der früheren DDR" und als "Deutscher nach RuStAG Stand 1913" nicht im "BRD 2.0" Firmen- und Verwaltungskonstrukt arbeiten darf.
In der "Rechtsbehelfsbelehrung" welche diesem Schreiben beilag, weist sie mich darauf hin, dass ich eine "...öffentliche Klage..." bei dem "...Oberlandesgericht in 06618 Naumburg..." führen soll. Dies verwundert mich ein wenig, denn die Täter und Mittäter sind ja allesamt auch Bedienstete der Firma "BRD 2.0". Nun habe ich jedoch in diesem Rechtsstreit keine "juristische Person", sondern eine "natürliche Person nach § 1 des staatlichen BGB von 1900". Ich trete in diesem Rechtsstreit somit als belebter, denkender und handelnder Mensch auf gegen die Firma , Staatssimulation, Verwaltung "BRD 2.0". Wir haben es hier dann mit einem "Sondergericht", "Ausnahmegericht", "Treuhandgericht der Firma BRD" zu tun. Nach "Grundgesetz für die BRD, Artikel 101" sind jedoch "Ausnahmegerichte" nicht zulässig. Außerdem bin ich ja nach wie vor gebürtiger Staatsbürger der DDR bzw. Deutscher nach RuStAG Stand 1913 im Bundesstaat "Königreich Preußen". Beide Staaten sind derzeit nicht handlungsfähig. Und in der Firma, Verwaltung, Staatssimulation mit der Bezeichnung "BRD 2.0" gibt es ja bekanntlich keine staatlichen Gerichte, weil ja eben die "Bundesrepublik Deutschland" kein Staat ist. Siehe nachfolgendes Schreiben!
Quelle: "Die BRD GmbH" von Dr. Klaus Maurer.
Quelle: "Die BRD GmbH" von Dr. Klaus Maurer.
Somit steht für mich die berechtigte Frage: "Welches Gericht ist für DDR Bürger, die in der "BRD 2.0" leben, zuständig, wenn diese in Straftaten mit Bediensteten der Firma, "Staatssimulation" BRD 2.0 verwickelt sind? Fragen wir doch einmal den obersten Richter der Firma "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT" in Karlsruhe, welches Gericht ich anrufen müsste, um meine rechtlichen Interessen als ausländischer Staatsbürger, als belebter Mensch in der BRD 2.0, zu vertreten?
Werte Besucher, Leser, Rechtsanwälte, Richter helft mir bitte einmal, diese Frage zu beantworten. Klar ist, dass eine Justizangestellte "HENSCHKE ohne Vornamen" mir sicher nicht vorschreiben kann, eine Klage gegen einen "Kay Bobowski" und gegen einen "Tim Rauhut" führen kann, wenn diese mir von der Justizangestellten "Henschke ohne Vornamen" zugeflüstert wurden. Die beiden Täter vom 13.05.2022, die in mein Haus einfielen, mich entführten und in der JVA Burg ablieferten weigerten sich ja Ihre Ausweise zu zeigen. Ich weiß ja nicht einmal, ob diese beiden Namen nicht frei erfunden sind. Ich kenne auch nicht Ihre Anschriften. Nur eines weiß ich. Sie hatten ein Schreiben dabei, auf dem ein Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft Magdeburg bzw. der Name der Firma "AMTSGERICHT" in Aschersleben stand. Und auch ein Datum war dort angegeben, nämlich der 05.05.2020. An diesem Tag soll wohl eine juristische Person "DÜSTERHÖFT Horst-Gerhard" dort wegen mehrfachen "Computerbetruges" rechtskräftig verurteilt worden sein.
Problem ist nur. Ich Horst-Gerhard aus dem Hause Westphal/Düsterhöft kann mich wohl daran erinnern, dass ich eine Einladung zu einer "Theaterveranstaltung" in der Firma "AMTSGERICHT" in Aschersleben erhielt. War ganz lustig, denn die geladenen Zeugen waren allesamt selbst Kriminelle, Schuldner meiner Firma, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen wollten. So erhielten Sie von mir gerichtliche Mahnbescheide zugeschickt. Die Schuldner erhielten Gelegenheit sich zu erklären und legten Widerspruch ein oder auch nicht. Ich bezahlte dafür und erhielt die vollstreckbaren Anträge, welche ich in der Folge noch nicht an das Vollstreckungsgericht in Aschersleben sandte, weil ich den Schuldnern Gelegenheit geben wollte, sich außergerichtlich zu einigen. Was sie jedoch bis heute ablehnten. Siehe auch auf meiner Website https://zelle.biz .
Hier nochmals die Anklageschrift des Oberstaatsanwalt Frank-Thomas Schulze. Im Blatt 2 und 3 sind auch die Schuldner namentlich genannt. Die gerichtlichen Mahnbescheide hatte ich Form- und Fristgerecht den Schuldnern zukommen lassen. Sie hatten Gelegenheit Widerspruch einzulegen, was sie jedoch nicht taten. Ich bezahlte die Widersprüche und erhielt die Vollstreckungsanträge. Nachfolgend der Beweis für zwei Schuldner meiner Firma.
Schuldner: Robert Mersch, Bediensteter der Firma AMTSGERICHT in Haldensleben,
Schuldsumme: 3.760,00 EUR, zuzüglich Zinsen, Mahngebühren, Betriebskosten
der Firma Düsti's Computer.
Schuldnerin: Dorothee Deutschen, Bediensteter der Firma "HAUPTZOLLAMT" in Magdeburg,
Schuldsumme: 7.138,00 EUR, zuzüglich Zinsen, Mahngebühren, Betriebskosten
der Firma Düsti's Computer.
Nur so viel zu dieser Theaterveranstaltung: Drei geladene Zeugen der Anklage waren damals nicht erschienen. Es waren das der Jens Beckhausen, die Dorothee Deutschen und der Jörg Engelhart. Nachdem ich die Zeugen vernommen hatte, stellte sich heraus, dass sie meine gerichtlichen Mahnbescheide ebenfalls als "Spaß" auffasten und deshalb auch keinen Widerspruch einlegten. Der Leiter dieser Theater-Veranstaltung, ein Mann, mit Namen "Robert Schröter", war sichtlich überfordert. Als er dann feststellte, dass drei der geladenen Zeugen nicht erschienen waren, brach er die Veranstaltung plötzlich ab. Alle Anwesenden mussten lachen. Die Hauptakteure verließen die Kammer. Der Ankläger, der Herr Frank-Thomas Schulze von der Firma STAATSANWALTSCHAFT in Magdeburg, hielt mir die Tür auf und verabschiedete sich höflich und respektvoll von mir. Meine drei Begleiter und ich verließen die Firma AMTSGERICHT Aschersleben und fuhren nach Hause. Wir fanden es nicht gerecht, dass die Zeugen der Anklage alle eine Fahrkostenentschädigung erhielten. Wir nicht. Nun wartete ich gespannt auf eine Mitteilung vom Theater-Veranstalter, dem Herrn "Robert Schröter". Aber es passierte nichts. Erst Ende Mai 2020 erhielt ich dann wieder ein Schreiben einer Justizangestellten der Firma AMTSGERICHT in Aschersleben. Kein rechtskräftiges Gerichtsurteil, sondern nur ein nichts sagender "Beschluß". Aber lest selbst. Ein Hauptschüler hätte dieses Schreiben definitiv besser formuliert als der Hauptdarsteller und Leiter der Theater-Veranstaltung, der Herr "Robert Schröter" in der Rolle des Vorsitzenden Richters.
Und auch hier wieder ein schönes Beispiel für die perfekte "Urkundenfälschung" diesmal durch eine Justizangestellte "RIENÄCKER" ohne Vornamen, die mir ein wertloses Schreiben ohne Vornamen und ohne lesbare Unterschriften zusendet. Sie macht mich wieder zu einem Staatenlosen "deutsch" einer juristischen Person, obwohl ich mich als belebter Mensch, als natürliche Person nach § 1 des staatlichen BGB von 1900, als gebürtiger DDR Staatsbürger, als "Deutscher nach ius sanguinis", als Horst-Gerhard, aus dem Hause Westphal/Düsterhöft vorgestellt hatte. In der Folge hatte ich unzählige Male die Frau "RIENÄCKER" ohne Vornamen angerufen und darum gebeten, mir einmal eine notariell beglaubigte Kopie eines rechtskräftigen Urteils zukommen zu lassen. Sie weigerte sich natürlich auch Ihren Vornamen mitzuteilen und mir zu erklären, wie sie es fertig bringt, gleichzeitig Angestellte der Firma AMTSGERICHT und gleichzeitig "Urkunds-Beamtin" im höheren Dienst zu sein. Ich informierte sie dahingehend, dass es in der Firma, Staatssimulation "BRD" gar keine Beamten geben kann. Aber sie verstand nur Bahnhof. Rechtlich gesehen natürlich auch diverse Straftaten, die die Frau "RIENÄCKER" zu verantworten hat, wie: a) Urkundenfälschung, b) Amtsanmaßung, c) Rechtsbeugung, d) Betrug, e) Ausstellung falscher Zeugnisse und Urkunden, f) diverse Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip und das "Grundgesetz für die BRD". In gewissem Sinne auch "Hochverrat" gegen den Bund und gegen das Land.
Dies zunächst einmal zu der Vorgeschichte. Keine nächste Instanz, keine Berufung. Den Menschen in diesem Lande wurde eingeredet, eine todbringende Seuche mit Namen "Covid-19" würde nun alle Menschen hinwegraffen. Die systemrelevanten Behörden der Firma BRD 2.0 schlossen die Türen und Tore. Das Ende der Welt wurde den Menschen eingeredet. Aber viele mutige Menschen gingen auf die Straßen und protestierten gegen diese hausgemachte Corona Diktatur. Auch ich hatte mit anderen Dingen zu tun und ließ meine Webseiten so wie ich sie 2020 verlassen hatte. Auch die lustige Theaterveranstaltung im AG Aschersleben vergaß ich. Zum 19.08.2020 erhielt ich dann nach 3 Monaten meinen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG Stand 1913 aber nicht mit der Überschrift "Königreich Preußen" und dem Wappen von Preußen oder wenigstens vom deutschen Kaiserreich. Nein, da stand erneut "B UNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND". Alles in Großbuchstaben, wie bei juristischen Personen und auch im Personalausweis der Firma BRD 2.0 und auf Grabsteinen angegeben. Auch offensichtlich eine "Urkundenfälschung", denn dieses Schreiben war von einem ehemaligen DDR Staatsbürger, dem Landrat Martin Stichnoth unterschrieben und nicht von einem Amtsträger aus dem Deutschen Kaiserreich.
Alles nur Lug und Trug. Ich zerstörte meinen Personalausweis, kündigte der Firma BRD 2.0 und zeigte in der Folge in Behörden der BRD 2.0 meinen Staatsangehörigkeitsausweis. Was dann passierte ist ein Thema für sich. Ich wurde als "Reichsbürger" beschimpft, man verweigerte mir die Auszahlung meiner Rente. Ich erhielt Hausverbot bei der Firma POLIZEI, bei der Firma AMTSGERICHT in Haldensleben. Hausverbot auch bei der Firma VOLKSBANK SÜDHEIDE, bei der Firma KREISSPARKASSE BÖRDE sogar in der Firma BADELAND WOLFSBURG. Ich wurde zwei Mal über insgesamt 19 Tage ohne rechtliche Grundlage in der Firma JVA BURG eingesperrt, aber in der Ausnüchterungszelle, bei Wasser und Brot. Wurde einmal in der Firma AMEOS KLINIK HALDENSLEBEN ans Bett gefesselt, vergewaltigt, gefoltert, sexuell genötigt und der Freiheit beraubt. Wurde von der Firma STAATSANWALTSCHAFT in Magdeburg bedroht, erpresst, Gelder zu zahlen. Der Hochstapler Jörg Krampe, Angestellter der Firma AG in Haldensleben nötigte mich 3 Mal einen Offenbahrungseid abzulegen und Ihm eine Vermögensauskunft zu erteilen. Obwohl ich diesem Größenwahnsinnigen erklärte, dass bereits im Jahre 2012 die Gerichtsvollzieherordnung geändert wurde, und dass er in der Folge als Freiberufler tätig wäre , interessierte ihn nicht. Ich erklärte Ihm, dass nur ein Richter eine Vermögensauskunft und den Offenbahrungseid abnehmen darf. Auch das kapierte er nicht.
Dann setzte doch der Typ im März 2019 meinen Schufa Score von 99% auf 9% herunter. Damit ist meine Firma zahlungsunfähig. Ich kann nicht einmal einen Handy Vertrag abschließen und bin somit geschäftsunfähig. Ja und dann der Hammer am Freitag den 13. Mai 2022 als gegen 16.00 Uhr die beiden Typen in POLIZEI-Uniformen vor meiner Haustür stehen und mich erpressen, Ihnen 4000,00 EUR zu zahlen. Ja und dann die Straftaten, die ich ja zur Anzeige gebracht hatte. Aber bereits Anfang Juni 2022. Und obwohl ich in den Strafanzeigen alles ausführlich geschildert hatte, wurde keine Anzeige von den Strafverfolgungsbehörden der Firma, Pseudostaat untersucht. Die Täter sind bis heute auf freiem Fuße. Bis auf den dummen Ausrutscher der Frau "Henschke ohne Vornamen" von der Firma "GENERALSTAATSANWALTSCHAFT" in Naumburg.
Und anstatt das geschädigte Opfer zu unterstützen und die Täter zu finden, soll ich nun selbst einen Rechtsanwalt finden, der seine höherrangigen Arbeitskollegen im Gerichtsbezirk Magdeburg anklagen soll. Nun verlangt die Justizangestellte "Henschke ohne Vornamen" in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass ich mir einen "BRD 2.0 Rechtsanwalt" nehmen muss. Dies wiederspricht jedoch selbst dem im BRD 2.0 - System postullierte "Anwaltszwang" ist auch nach den AGB der Firma "BRD 2.0" nicht zulässig und stammt ebenfalls aus der Zeit des "Dritten Reich" oder NAZI-Diktatur von 1933 bis 1945 (Hitlers False-Flag Reichstagsbrand) ". Jeder belebte, denkende, handelnde Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden vergl. UN-Resolution 217 A (III) Artikel 6 der Generalversammlung vom 10.12.1948; in Verbindung mit "Grundgesetz für die BRD" Artikel 1, 25 und 33. Was hier in diesem Irrenhaus abläuft lässt sich kaum in Worte fassen. Nur gut, dass ich als Webmaster meiner mehr als 20 Internetpräsentationen dies der Öffentlichkeit mitteilen kann. Aber lesen Sie selbst.
Nachfolgend nun meine Strafanzeige/Strafantrag/Privatklage aufgegeben am 13. Juni 2022 über Online Strafanzeigen. Weiter gegeben an Herrn Uwe Schneider, Bediensteter der Firma "POLIZEI HALDENSLEBEN". Dieser hat die Strafanzeige offensichtlich an die Mittäter der Firma "STAATSANWALTSCHAFT MAGDEBURG" weiter gegeben. Diese haben die Strafanzeige nicht weiter geleitet und auch nicht die bis dato unbekannten "POLIZEI" Täter ermittelt. Mehrmalige Telefonate mit leitenden Bediensteten der "STAATSANWALTSCHAFT MAGDEBURG", namentlich Jörg Wilkmann, Armin Gebauer, Frank Baumgarten wurden entweder nur kurz geführt, dann einfach aufgelegt oder von Büroangestellten abgefangen und nicht weiter geleitet. Zur Beweissicherung wurden sämtliche Gespräche und Gesprächsversuche aufgezeichnet. Sie dienen als Beweise der Verschleppung der Strafverfolgung und der Unterschlagung von Beweisen.
Ich überarbeitete die Strafanzeige/Strafantrag/Privatklage und schickte sie mit Einschreiben vom 18.08.2022 an den leitenden Direktor der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Dieses Schreiben wurde von einer Büro-Angestellten wieder zurück an die STAATSANWALTSCHAFT MAGDEBURG geschickt. Die STAATSANWALTSCHAFT MAGDEBURG teilte dann einer Staatsanwältin "PATZAK" ohne Vornamen die Namen der beine POLIZEI Täter mit. Eine Justizangestellte HENSCHKE ohne Vornamen antwortet mir mit Schreiben vom 06. Oktober 2022 die "Einstellung der Anzeigensache gegen Kai Bobowski und Tim Rauhut." Wie stets üblich in diesem Unrechtsregime "BRD 2.0 GmbH" fehlen natürlich der Vorname und die lesbare Unterschrift der Staatsanwältin "PATZAK" von der Firma "GENERALSTAATSANWALTSCHAFT NAUMBURG". Es ist unglaublich, was hier im Gerichtsbezirk Magdeburg abgeht. Deshalb nochmals Werte Bedienstete der benannten Subunternehmen der "BRD 2.0 GmbH": Ich gestatte mir den Hinweis, daß selbst nach den AGB der Firma "BRD 2.0" insbesondere nach § 126 BGB Ihre Schreiben keine Rechtswirksamkeit und damit keine Rechtskraft entfalten können, da sie nicht von den leitenden Angestellten Ihrer Firma unterschrieben sind.
Ich frag mich wirklich: "Lernt man dies nicht in Ihrer Schulausbildung?" Oder wollen Sie die unschuldigen Opfer Ihres Justizterrors nur verarschen? Unglaublich, was hier besonders im Besatzungsgebiet der früheren DDR so abgeht. Hallo nochmals an die Damen und Herren aus der früheren BRD 1.0. Die Menschen hier in der DDR hatten eines der besten Schulsysteme der Welt. Die Skandinavischen Völker haben sich unser früheres DDR Schulsystem zum Vorbild genommen und wenden es heute an.
Werden Sie endlich Erwachsen und beachten Sie Ihre eigenen Regeln und Gesetze: 1. Das Rechtsstaatsprinzip, 2. Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, 3. Die Unabhängigkeit der Gerichte und besonders an die STAATSANWALTSCHAFT gerichtet; Ihr gehört zur Exekutive und seid die vollziehende Gewalt aber erst dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil mit Vor- und Familiennamen und Unterschrift des Vorsitzenden Richters vorliegt. 4. In einer richtigen Demokratie gilt auch das "Prinzip der Gewaltenteilung". Heißt, dass Ihr nich gleichzeitig die Aufgaben der POLIZEI (Exekutive), der GERICHTE (Judikative) und der Vollstreckung aufsführen könnt, wenn noch gar kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Schaut einmal ins Strafgesetzbuch und bildet Euch weiter.
Bezüglich dieses terroristischen Anschlags auf unschuldige Menschen, auf einen Schutz befohlenen Rentner und ein Kind von 8 Jahren und die nachfolgenden Straftaten mit Entführung, Nötigung, Erpressung, Freiheitsberaubung von 10 Tagen fordere ich eine Schadenersatzzahlung von 100.000,00 EUR für den bzw. die Hauptverantwortlichen dieses Verbrechens. Aber von jedem zu ermittelnden Täter und natürlich auch den verantwortlichen Mittätern der Firma "JVA BURG". Im folgenden nun meine Strafanzeige/Strafantrag/Privatklage.
Und nun der Vollständigkeit Vollständigkeit halber noch den Hinweis an die beiden jungen POLIZEI-Bediensteten Kai Bobowski und Tim Rauhut. Sie kamen am Freitag, den 13. Mai 2022 zu mir nach Oebisfelde. Sie hatten weder einen rechtsgültigen Haftbefehl noch einen Durchsuchungsbefehl oder einen vollstreckbaren Titel dabei. Sie weigerten sich Ihre Ausweisdokumente zu zeigen. Sie kontrollierten nicht einmal meine Ausweisdokumente. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass wir uns schon einmal gesehen, miteinander kommuniziert und unsere Namen ausgetauscht hatten. Am Freitag um 12:00 Uhr werden in den Behörden der BRD 2.0 der Bürgersteig hoch geklappt und alle Bediensteten fahren nach Hause.
Sie erpressten mich, Ihnen 4000,00 EUR zu zahlen oder mich zu entführen und in der JVA Burg abzuliefern. Ich wies sie darauf hin, dass ich ein Schutz befohlener Rentner bin, allein im Haus mit zwei Katzen wohnen würde. Ich wies sie darauf hin, dass einer der beiden mit dem Schuh gegen meine Haustür getreten hatte, was eien Sachbeschädigung darstellt. Sie standen schon direkt auf dem Trittstein, weniger als 1 m vor mir. Sie hatten keine Corona-Masken auf und missachteten die Covid-Regeln. Ich belehrte Sie jedoch noch über die Rechte und Pflichten eines Beamten: "Der Beamte und Bedienstete im öffentlichen Dienst haftet mit seinem Privatvermögen dafür, wenn sie die Verantwortung für eine Maßnahme die eine Straftat ist, die die Würde des Menschen verletzt nich auf Ihren Vorgesetzten bzw. den Auftraggeber übertragen würden. Ich hielt Sie an Ihren Vorgesetzten oder Auftraggeber anzurufen und ihn zu informieren, dass ich alleinstehend mit zwei Katzen hier wohnen würde.
Sie hatten ca. 10 Minuten Zeit, sich zu entscheiden, die richtigen Handlungen durchzuführen. Sie wählten bewußt den Zeitpunkt am späten Nachmittag, dass keine Zeugen anwesend wären. Sie verweigerten mir auch einen Rechtsvertreter bzw. einen Zeugen zu holen. Und als ich Sie aufforderte mein Grundstück zu verlassen, drangen sie gewaltsam in meine Haus ein. Dies ist nicht nur eine schwere Straftat, nämlich Hausfriedensbruch. Dies ist auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 13 "Unverletzklichkeit der Wohnung". Es zeugt von unvorstellbarer krimineller Energie und ist eindeutig ein Terroranschlag, bandenmäßig betrieben, zumal auch Ihre Kollegen später in Haldensleben im POLIZEI Revier nicht einschritten und mich beleidigten, demütigten und sich weigerten mir zu helfen, obwohl sie sahen, dass mein linkes Knie blutete.
Und obwohl ich Sie nach Ihrem Einbruch in meine Wohnung meinem kleinen Enkel Jonas H. (8 Jahre) gegenüberstanden und mitbekamen, dass dies ja noch ein Schutz befohlenes Kind war, hielten Sie nicht inne. Sie drangen mit scharfen Waffen in mein Haus ein. Sie wußten, dass ich auch in meinem Haus selbst Waffen habe. Sie wußten, dass ich auch davon Gebrauch machen würde. Dies wäre mein gutes Recht zumal in meiner Wohnung auch das Büro und Werkstatt meiner Firma ist und dass ich Werte und Geld in dem Haus lagern würde. Nun habe ich sogar die Waffenkunde- und Sachprüfung erfolgreich bestanden und hätte ja bereits den großen Waffenschein haben können. Sie hatten sogar im Kofferraum eine Maschinenpistole mitgebracht. Ich glaube fast, Sie spielten sogar mit dem Gedanken mich zu töten. Wenn da nicht das Kind Ihnen in die Quere gekommen wäre. So hat mir mein Enkel womöglich das Leben gerettet, weil es auf die Straße lief und Zeugen herbei rief.
Sie beide hatten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Magdeburg bei sich auf dem ein Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft Magdeburg stand. In diesem Schreiben ging es auch um einen Gerichtsprozess vor dem Amtsgericht Aschersleben vom 05. Mai 2020. Unvorstellbar! Sie hatten kein rechtsgültiges Urteil dabei. Sie kannten weder den Richter/Richterin noch die anderen Teilnehmer dieser Verhandlung von vor zwei Jahren. Was hat Sie dazu getrieben, mit diesem Wisch, einem wertlosen Blatt Papier zu mir zu kommen und mich zu erpressen. Und das Schlimmste: Immer und immer wieder hatte ich Ihnen auf der Fahrt zur JVA Burg gesagt, dass dieses Verfahren ein "Scheinverfahren" war, welches ich sogar gewonnen hatte. Drei der geladenen Zeugen des Klägers OsTA Frank-Thomas Schulze waren gar nicht erschienen. Ein Urteil gab es natürlich auch nicht. Das AG Aschersleben ist für unseren Bördekreis überhaupt nicht zuständig. Und auch die JVA Burg liegt im Salzlandkreis und ist für den Bördekreis gar nicht zuständig. All das habe ich Ihnen immer und immer wieder gesagt.
Und schließlich teilte ich Ihnen mit, dass ich auch einen Beschluss des AG Aschersleben vom 20.05.2020 vorliegen habe, in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt wurde. Und das aller Schlimmste: Auf meinem Entlassungsschein vom 23.05.2022 stand dann sogar noch drauf, dass auch meine Inhaftierung vom 13.04.2021 bis 22.04.2021 ebenfalls auf dem gleichen Geschäftszeichen beruhen würde. Ich war somit insgesamt 19 Tage unschuldig in dieser Folterzelle eingesperrt. Eingesperrt in einer Ausnüchterungszelle, fast wie politische Häftlinge in einem Nazi Konzentrationslager. Einmal mehr der Beweis, dass dieses Besatzungsregime BRD 2.0 in den 32 Jahren der so genannten Wiedervereinigung zu einer üblen Diktatur, zu einem Unrechtssystem mutiert ist.
Leute Ihr seid echt krank. Dieses Besatzungsregime BRD 2.0 GmbH ist das allerletzte. Ich gebe Euch letzmalig Gelegenheit sämtliche Straftaten gegen mich aufzuklären, die Täter zu bestrafen und ich fordere eine Entschädigung von 1 Million Euro, Zahlbar bis 1. Dezember 2022. Für die beiden POLIZEI Bediensteten Kai Bobowski und Tim Rauhut garantiere ich eine Strafminderung, wenn Sie mir Ihre Auftraggeber nennen. Ansonsten überlasse ich es dem zuständigen Gericht der "BRD 2.0 GmbH" ein Urteil zu sprechen.