"Sippenhaft" im Auftrag der DAK-Gesundheit

Beitrag vom Dezember 2016: Überarbeitet und aktualisiert am 9. Mai 2020 
Autor: Diplomlehrer: Horst-Gerhard Düsterhöft.

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Am 23. Mai 2016 veranlasste eine Angestellte des Hauptzollamts Magdeburg, Außenstelle Halle/Saale die Sperre des privaten Girokontos meiner Ehefrau, Viola und gleichzeitig des Geschäftskontos der Firma DÜSTI's Computer-Shop Oebisfelde. Seit Januar 2016, drohten uns eine Kathleen Greie und eine Jeanette Sturm damit, sich bei dem Direktor des Amtsgerichts Haldensleben, dem Berufsrichter "Heimo-Andre Petersen" vollstreckbare Bescheide zu holen.

Ein bis heute Unbekannter Angestellter der DAK Krankenkasse, unter der Leitung von Herrn Herbert Rebscher und dem Andreas Storm (Seit 2017) behauptete, die Firma DÜSTI's Computer-Shop schulde dieser Angestellten Krankenkasse aus dem Jahre 2009 einen Betrag in Höhe von  17.789,27 EUR. Nachfolgend die Drohung dieser Frau Kathleen Greie.  Dazu muss ich ergänzend sagen, dass die Drohungen bereits im Februar 2016 begannen. 

zahlungsaufforderung greie 08 05 2016 mit 1000pix

In meinen 4 Antwortschreiben verlangte ich den "Vollstreckungstitel" dieser DAK Krankenkasse aus dem Jahre 2009. Den konnte mir diese, offensichtlich geistig verwirrte Person, nicht vorlegen. Und auf meine Anfragen war es Ihr auch nich möglich, mir den Namen Ihrer Vorgesetzten mitzuteilen. Konnte sie auch nicht, denn in der Zeit von November 2015 bis zum 23. Mai 2016 waren das Hauptzollamt Magdeburg und auch die Außenstelle in Halle Saale ohne "Führung".

Auch das recht sonderbar, denn der Herr Innenminister Holger Stahlknecht (Exekutive) müsste eigentlich dafür sorgen, dass solch eine wichtige Behörde nach dem Ausscheiden es früheren Leiters bereits am folgenden Tag mit einem neuen Amtsleiter beginnen kann. Und dann kommt noch hinzu, dass es ja eine Hauptstelle der Behörde in Magdeburg, und eine Nebenstelle im ca 80km entfernten Halle Saale gibt.

Meines Wissens sollte ja der Amtsleiter stets auch vor Ort anzutreffen sein. Und eine weitere Frage stellt sich mir: Wer bestimmt nun eigentlich, darüber, wer die Nachfolger des Herrn Norbert Bahr, wird? Müsste doch eigentlich der Innenminister Holger Stahlknecht (Exekutive) gewesen sein. Der war und ist ja der oberste Dienstherr in der West-CDU geführten Regierung Haseloff/Stahlknecht/Keding. Nein, das gibt es nicht: Der Generalzolldirektor Uwe Schröder hat aus dem benachbarten Bundesland Niedersachsen hat die Frau Dorothee Deutschen in ihr Amt befördert. 

der bereits im November 2015 ausschied Leiters Warum brauchte man ein halbes Jahr, um eine neue Leiterin zu finden. Und dann kommt die auch noch aus dem Saarland und das liegt ja nun an der Westgrenze der Bundesrepublik Deutschland BRD 1.0) unserer BRD 2.0. .

 

Nein, Werte Besucher meiner Website. Ich meine nicht den "Führer" der Deutschland von 1933 bis 1945 regierte, der den 2. Weltkrieg anzettelte und der mehr als 60 Millionen Menschen auf dem Gewissen hat. 

Dorothee Deutschen 1

Ich meine den Leiter oder Direktor der Behörde. Wobei die geschlechtsneutral zu betrachten ist. Der Führer bzw. die Leiterin des Hauptzollamt Magdeburg ist seit 23.05.2016 eine Frau Dorothee Deutschen, die sich im Saarland nicht mehr wohl fühlte und aus diesem Grund bis zu uns hier in das ärmste Bundesland der BRD 2.0, nach Sachen-Anhalt kam. Nein deDas ist schon starker Tobak, zumal nach 27 Jahren Lehrertätigkeit, am 1. Juni 2008  meine Firma DÜSTI's Computer-Shop gründete.

zahlungsaufforderung greie 08 05 2016 mit 1000pix

in die Selbstständigkeit ging. Und in der DAK Krankenkasse war ich definitiv auch nicht zu dieser Zeit, dass hatte ich diesen Idioten schon vorher mehrmals mitgeteilt. 

ende mitglied 6 mai 2009

Beide gesperrten Konten hatten wir bei der Postbank. Vorstandsvorsitzender dieser Bank war der Herr Frank Strauß. das verrückte, diese Bank gab mir 2008 keinen ordentlichen Kredit zu halbwegs annehmbaren Zinsen weil ich eben ein Ossi war. Doch er gab mir einen Dispokredit von jeweils 10.000 EUR auf beide Konten, mit Wucherzinsen zwischen 15% und 25% .

Ja, und was macht nun eine Angestellte der Postbank, wenn sie solch ein unsinniges Schreiben einer DAK Krankenkasse bzw. eines Hauptzollamts im Bundesland Sachsen-Anhalt bekommt, sie sperren gleich beide Konten von uns. Durch die Sperre beider Konten generierte man uns Schulden von 32.000,00 EUR. Und das ohne Vollstreckungstitel und ohne richterliches Urteil durch eine staatliche Behörde, die sich Hauptzollamt Magdeburg nennt. Und nicht vergessen sollte man die Rechenkünste der Angestellten der Postbank, die uns mit einem Schufa Score von 99% Zahlungssicherheit von heute auf morgen den Geldhahn zudrehte.

Werte Angestellte und Vorgesetzte Direktoren und Mitglieder des Vorstands der DAK Krankenkasse, des Hauptzollamt Magdeburg und der Postbank, kennt Ihr eigentlich das Grundgesetz? Anscheinend nicht, denn nach dem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet vor allem, dass Regierung und Verwaltung die Gesetze einhalten. Das was Ihr hier praktiziert ist ein Rückfall in das Mittelalter bzw. eine üblen Diktatur. Diesmal nicht in einem Unrechtsstaat, sondern in der Bundesrepublik Deutschland. Hallo Ihr Hirnies, ich bin ein ostdeutscher Diplomlehrer, Naturwissenschaftler, CEO einer Firma, Oberstudienrat und Intellektueller.  Nicht einer Eurer Vorgesetzten kann mir nur annäherd das Wasser reichen, kapiert das endlich. 

Als Lehrer frag ich mich, hat man Euch das nicht im Unterricht beigebracht auch unsinnige Anordnungen Eurer Vorgesetzen kritisch zu hinterfragen?  Nun ja, bei den Angestellten kann ich das verstehen. Die fürchten um ihren guten Job im Hauptzollamt in der Behörde und auch bei der Postbank. Die strenge Hierarchie im öffentlichen Dienst und in vielen Unternehmen sind ein Nährboden für Mobbing und Bossing. Je dümmer um so besser und nur nicht überlegen und schon gar nicht die unsinnigen Anweisungen von Vorgesetzten in Frage stellen.

Das kenne ich ja zur Genüge, als die Ehefrau des Staatssekretärs Willems mich aus dem Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt verbannten, weil ich das Thema Mobbing, Bossing Vetternwirtschaft im Kultusministerium Magdeburg zur Sprache brachte. Aber zurück zu meiner Geschichte, die sich übrigens bis heute hinzieht. Denn die Mobbing-Täter von damals haben auch in den folgenden Jahren nichts dazu gelernt.

Herr Herbert Rebscher und der Nachfolger Herr Andreas Storm von der "DAK Krankenkasse" haben offensichtlich noch nichts von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes mitbekommen. Müssen sie auch nicht, denn in diesem Lande ist es gang und gebe, das sich Konzerne ihre eigenen Gesetze machen.

Nur so viel, die Bestrafung von unschuldigen Angehörigen eines politisch unbequemen Opfers ist eine Form der Kollektivhaftung, die von den Nazis praktiziert wurde. Man nennt das "Sippenhaft". Das lernten Schüler in der DDR bereits in der 8. Klasse.   

Und die Sperre des Geschäftskontos eines Unternehmens bezeichnet man als "Wirtschaftssabotage". Dies hatte ich in der Folge auch der Mitarbeiterin des Hauptzollamts Magdeburg, der Frau Kathleen Greie und Ihrer Vorgesetzten Chefin, einer Frau Dorothee Deutschen (West-CDU) mitgeteilt. 

Die Dame wurde übrigens am 23. Mai 2016 in ihr neues Amt eingeführt. Das war der Tag, an dem unsere Konten gesperrt wurden. Die Dame ist Juristin und stammt aus dem Westen der Republik und kennt sich eben doch noch nicht so, mit den Ostdeutschen Menschen aus. In meinem nachfolgenden Schreiben an die Frau Kathleen Greie hatte ich versucht, Ihr die Zusammenhänge zu erklären. Das hat offensichtlich dann doch nicht geholfen und so erhielt Sie in der Folge von mir einen gerichtlichen Mahnbescheid im Auftrag meiner Ehefrau. Die Kontenpfändung hatte eine andere Angestellte des Hauptzollamts Magdeburg zwar am 23. August 2016 wieder aufgehoben, aber die Frau Dorothee Deutschen hatte dies doch nicht so recht mitbekommen. Sie klaute meiner Ehefrau 2000,00 EUR von ihrem Konto und erhielt in der Folge eben diesen gerichtlichen Mahnbescheid. 

Sie fiel aus allen Wolken, dass ein Ossi es wagte die Frau Dorothee Deutschen vor einem bundesdeutschen Gericht anzuklagen. Und was macht der Mobbing Täter in diesem Fall, er leugnet alle Schuld und entzieht sich der Verantwortung und meint, ich solle wohl eher die Bundesrepublik Deutschland verklagen! Aber vor welchem Gericht geht das? Welches Gericht bzw. welcher Richter wäre unbefangen und würde unabhängig urteilen?

Die Bundesrepublik Deutschland ist doch keine leibliche Person. Das müsste eine studierte Juristin Dorothee Deutschen doch eigentlich wissen. Und eines müsste sie auch gelernt haben, nämlich dass der Grundsatz der Gewaltenteilung es verbietet, dass Beamte, Regierungen oder Parlamente (Exekutive) eine Privatperson anklagt. Und umgekehrt kann ich auch nicht Frau Dorothee Deutschen unter Ihrer Dienstadresse anklagen.

Das müsste auch der Herr Jens Beckhausen (Angestellter des Hauptzollamt Magdeburg), der Richter Robert Mersch (Amtsgericht Haldensleben), der Richter Jörg Engelhart (Landgericht in Magdeburg) und die Damen und Herren von der Staatsanwaltschaft Magdeburg unter ihrem Pressesprecher Frank Baumgarten wissen.  Jetzt wundert Ihr Euch sicher, warum ich diese Namen mit ins Spiel bringe? Wartet ab und bleibt weiter auf dieser Website, die Geschichte ist noch nicht zu Ende. 

Widerspruch Deutschen 09.11.2016

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Sehr geehrte Frau Kathleen Greie,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 06.05.2016 (Anlage 3). Ich widerspreche Ihren Angaben aus schärfste. Es mag schon sein, dass der Vollziehungsbeamte Herr Stiller mich nicht angetroffen hat, schließlich bin ich Unternehmer und habe in meiner Firma zu arbeiten. Er hat jedoch meine Frau Viola angetroffen und Sie hat Ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 13 (Anlage 2) Absatz 1, die Wohnung "unverletzlich" ist. Herr Stiller konnte weder einen richterlichen Beschluss, noch ein Vollstreckungsurteil bzw. einen Titel vorlegen. Auch ein Haftbefehl lag nicht vor.

In seinem Schreiben vom 24.05.2016 (Anlage 1) drohte er meiner Frau und mir sogar damit "...in unserer Abwesenheit und ohne unsere Kenntnis in unsere gemeinsame Wohnung einzudringen und Türen und Behältnisse auf unsere Kosten öffnen zu lassen. "
Er konnte uns auch nicht die von uns geforderte Legitmation (Anlage 4) vorlegen. Somit sind unsere Maßnahmen zum Schutz unserer Wohnung und unseres persönlichen Eigentums gesetzeskonform und voll ganz gerechtfertigt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir gegen den Beamten Strafantrag und Strafanzeige sowie eine internationale Schadenersatzklage (Anlage 5) in Erwägung ziehen würden, sollte er oder sie in die gemeinsame Wohnung von Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft einbrechen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unser gemeinsames Eigentum vor Einbrüchen mit Alarmtechnik geschützt ist. Besonders unsere Computertechnik hat einen „Selbstzerstörungsmechanismus“ der verhindert, dass Einbrecher unsere persönlichen Daten entwenden können. Sollte der vollziehende bei seinem Eindringen in unsere Wohnung Schaden anrichten, werden wir Ihn auf Schadenersatz verklagen.

Um die Vollstreckungsabwehrklage bei dem zuständigen Gericht einzureichen, benötige ich von Ihren Auftraggeber der DAK-Gesundheit, und mit Unterschrift des Vorstanndsvorsitzenden Herrn Herbert Rebscher bzw. Herrn Andreas Storm zunächst einen Vollstreckungsbescheid, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bzw. einen vollstreckbaren Titel, um herauszufinden, welches Gericht mich dazu verurteilt hat, an die DAK-Gesundheit einen Betrag in Höhe von 17.679,29€ zu zahlen.

Zuständig ist nach § 767 ZPO normalerweise das Gericht, das den Titel geschaffen hat, also das sog. Prozessgericht.
Unter dem Aspekt, dass ich gegen den Vollstreckungsbescheid RK-0000-011660-02-2016-7370-G2002 klagen möchte, haben wir es hier mit einer Sonderregelung nach § 796 III ZPO zu tun. Zuständig ist dann das Gericht, welches für das Verfahren zuständig gewesen wäre. Fragen Sie Ihren Auftraggeber, die DAK-Gesundheit, welches Gericht den Fall verhandelt hat. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass ich einen Gerichtsprozess gegen die DAK-Gesundheit geführt habe.

Bei notariellen Urkunden gilt § 797 V ZPO, d.h. der gewöhnliche Gerichtsstand des Schuldners. Für die sachliche Zuständigkeit gilt § 23 GVG, maßgeblich ist der Wert des zu vollstreckenden Anspruches (Zöller/Herget § 767 Rn. 10). Bei einem Prozessvergleich ist nach st. Rechtsprechung das Gericht zuständig, vor dem der Vergleich geschlossen wurde (Zöller/Herget § 767 Rn. 10).

Des weiteren möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass bei Abschluss von Verträgen stets die vollständigen Personendaten aus meinem Personalausweis verwendet werden. So steht dort stets mein voller Vorname „Horst-Gerhard“ sowie mein Nachname „Düsterhöft“. Als Beweis sende ich Ihnen nochmals eine Kopie meines Personalausweises (Anlage 6.1) sowie meiner Krankenversicherungskarte (Anlage 6.2) zu.

Werte Frau Kathleen Greie, ich bitte darum, dass Sie die vorliegenden Unterlagen mit dem gebührenden Respekt behandeln und Ihrem vorgesetzten Dienstherrn zukommen lassen. Ich erwarte die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bis spätestens 20.05.2016 und Klärung des Sachverhaltes von der zuständigen Rechtsabteilung Ihrer Behörde, sonst wende ich mich das nächste Mal direkt an die Bundesfinazverwaltung bzw. ihren obersten Dienstherrn Herrn Wolfgang Schäuble bzw. an den Ministerpräsidenden von Sachsen Anhalt Herrn Reiner Haseloff.

Und noch etwas zum Schluss:
1. Ich bitte darum, dass mir Schreiben zu dem vorliegenden Fall nur noch per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden, um zu garantieren, dass mich die Antwortschreiben auch erreichen.
2. Ich erwarte eine Unterschrift und eine Postanschrift des Sachbearbeiters, der das Antwortschreiben ausgefertigt hat.
3. Ich wohne nicht in „Öbisfelde“ sondern in Oebisfelde, Verwaltungsgemeinschaft Oebisfelde-Weferlingen.


Mit freundlichem Gruß